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   BFH, 10.11.1966 - V 73/64   

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https://dejure.org/1966,1617
BFH, 10.11.1966 - V 73/64 (https://dejure.org/1966,1617)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1966 - V 73/64 (https://dejure.org/1966,1617)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1966 - V 73/64 (https://dejure.org/1966,1617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt in dem die Ware an den Frachtführer nichtsteuerbar im Ausland an den Steuerpflichtigen oder deren Abnehmer geliefert wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 162
  • BStBl III 1967, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 22.01.1943 - V 26/42
    Auszug aus BFH, 10.11.1966 - V 73/64
    Im Landfrachtgeschäft ist dafür maßgebend der Frachtbrief (vgl. z.B. § 75 Abs. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung - EVO - Urteile des RFH V 440/39 vom 24. Januar 1941, RStBl 1941, 254; V 26/42 vom 22. Januar 1943, RStBl 1943, 318), im Binnenschiffahrtsverkehr der Ladeschein, wenn ein solcher ausgestellt wird.
  • BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung,

    a) Zwar hat der BFH mit dem vom FG zitierten Urteil vom 10. November 1966 V 73/64 (BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101) zur Rechtslage nach § 5 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz --UStDB-- (BGBl I 1951, 796) entschieden, dass eine Versendung an den Abnehmer nur vorliegt, wenn der Frachtführer verpflichtet ist, den Gegenstand der Lieferung an den Abnehmer auszuhändigen und dieser dem Beförderungsunternehmer gegenüber berechtigt ist, den Gegenstand der Lieferung in Empfang zu nehmen.

    An dem zu § 5 UStDB ergangenen BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 ist für die nach dem UStG bestehende Rechtslage aber nicht festzuhalten.

    Denn der V. Senat hat sich zur Begründung dieser Auffassung auf das BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 berufen.

    Dementsprechend kommt es für das Vorliegen einer Versendung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG entgegen dem zu § 5 UStDB ergangenen BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 nicht darauf an, ob der Beauftragte verpflichtet ist, den Gegenstand der Lieferung an den Abnehmer auszuhändigen.

    d) Der V. Senat hat auf Anfrage einer Abweichung von seiner Rechtsprechung in den Urteilen in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 und in BFH/NV 1995, 555 zugestimmt.

  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 5 K 232/02

    Bestimmung des Eintritts der Verfügungsmacht bei innergemeinschaftlichen

    Sie sei weder in den Lieferscheinen noch in den Frachtpapieren als Abnehmer benannt (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1966 V 73/64, BStBl III 1967, 101).

    Nur dadurch sei sichergestellt, dass der Frachtführer zur Auslieferung der Ware an den Abnehmer verpflichtet und der Abnehmer zum Empfang der Ware berechtigt sei (vgl. BFH-Urteils vom 10. November 1966 V 73, 74 BStBl III 1967, 101 - Ladeschein auf Order; ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.1985 IX 37/78 U, UR 1985, 138; Heuermann in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 3 Abs. 6 und 7 Rz. 92).

  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

    Durch diese Vorschrift wird lediglich der Beginn der Beförderung mit der Übertragung der tatsächlichen Verfügungsmacht gleichgesetzt; an dem Erfordernis eines bestimmten Abnehmers ändert sich hierdurch nichts (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 1966 V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2004 - 16 V 137/04

    Vorliegen von Versendungslieferungen; Karusselgeschäfte; Vorsteuerabzug und

    Bei Bezeichnung des Abnehmers in den Speditionspapieren ist dem gesetzlichen Tatbestand der Lieferung "an den Abnehmer" entsprochen, d. h., diesem wird aufgrund der im Zusammenhang mit der Versendung ausgestellten Urkunde die Verfügungsmacht an den Gegenstand verschafft (vgl. BFH, Urteil vom 10.11.1966, V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101).
  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Bei der Versendung einer Ware an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten gilt die Lieferung nur dann gemäß § 3 Abs. 7 Satz 3 UStG 1980 mit der Übergabe des Gegenstands an den mit der Beförderung Beauftragten ausgeführt, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist (vgl. Senatsurteile vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937 [BFH 12.09.1991 - V R 118/87]; vom 10. November 1966 V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 152; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 513 ff.; Bülow in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz. 168; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 1, 6; Umsatzsteuer- Richtlinien -- UStR -- Abschn. 30 Abs. 3).
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1982 - III 424/79

    Vorliegen von nicht steuerbaren, gebrochenen Reihenversendungsgeschäften i.S. des

    Das FA stützt sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1966 V 73/64 , BStBl III 1967, 101, da sich durch die Novellierung des UStG 1967 die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat.
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