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   BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86   

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https://dejure.org/1987,17082
BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86 (https://dejure.org/1987,17082)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1987 - VII B 118/86 (https://dejure.org/1987,17082)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1987 - VII B 118/86 (https://dejure.org/1987,17082)
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  • BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85

    Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86
    Soweit der Antragsteller einen solchen Anordnungsanspruch insbesondere deswegen für gegeben hält, weil die gesamte Steuerschuld und Säumniszuschläge für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1972 verjährt seien, fehlt es an einer Geltendmachung durch präsente Beweismittel (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479).

    Das reicht zur schlüssigen Darlegung eines Anordnungsanspruchs schon deshalb nicht aus, weil das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung nur angenommen werden kann, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Umstand eintritt, der die Unbilligkeit der Verwertung begründen soll, vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1986, 479, 480, 481 zu § 258 AO 1977.

  • BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77

    Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86
    Es ist umstritten, unter welchen Voraussetzungen vorläufiger Rechtsschutz durch das Gericht erlangt werden kann, wenn der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, 30, BStBl II 1977, 587, und vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20, 22).
  • BFH, 04.07.1986 - VII B 56/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches - Einstellung

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86
    Es ist umstritten, unter welchen Voraussetzungen vorläufiger Rechtsschutz durch das Gericht erlangt werden kann, wenn der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, 30, BStBl II 1977, 587, und vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20, 22).
  • BFH, 12.02.1985 - VII B 61/84

    Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren bei Ermessensentscheidung der

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - VII B 118/86
    Dazu hätte es des Vorbringens von Tatsachen bedurft, aus denen sich ergibt, daß nur noch die Gewährung des beantragten Erlasses als rechtens angesehen werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1985 VII B 61/84, BFH/NV 1986, 68).
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