Rechtsprechung
BGH, 01.06.2011 - XII ZB 287/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 VAÜG, § 50 VersAusglG, § 624 Abs 2 ZPO vom 16.12.1997, § 628 ZPO, § 137 Abs 5 S 1 FamFG
Versorgungsausgleich: Auswirkung auf die Prozesskostenhilfe bei Abtrennung in Übergangsfällen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe erstreckt sich in Übergangsfällen (vor dem 1.09.09 eingeleitete Scheidungsverbundverfahren) nicht auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich; Erstreckung der im Scheidungsverbundverfahren bewilligten ...
- rewis.io
Versorgungsausgleich: Auswirkung auf die Prozesskostenhilfe bei Abtrennung in Übergangsfällen
- ra.de
- rewis.io
Versorgungsausgleich: Auswirkung auf die Prozesskostenhilfe bei Abtrennung in Übergangsfällen
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstreckung der im Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich in Übergangsfällen (vor dem 1.09.09 eingeleitete Scheidungsverbundverfahren)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Versorgungsausgleich nach Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zossen, 22.03.2010 - 9 F 6/10
- OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 119/10
- BGH, 01.06.2011 - XII ZB 287/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …
Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 287/10
Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2011 (XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635) die Rechtsfrage, ob sich die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf das abgetrennte, zunächst ausgesetzte und nach dem 1. September 2009 wieder aufgenommene Verfahren zum Versorgungsausgleich erstreckt, entschieden.a) Grundsätzlich bleibt ein vom Scheidungsverbundverfahren abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) Folgesache (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 5 ff.).
Die früher bewilligte Prozesskostenhilfe nimmt dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die selbständige Familiensache dann auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 287/10
Insoweit weist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Juni 2010 hin (BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 13 ff.).
- OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11
Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung …
Nur vorsorglich sei klargestellt, dass es sich aufgrund der in dieser Weise erfolgten Überleitung in das neue Recht bei dem Versorgungsausgleich hier nicht um einen sogenannten gewordenen Versorgungsausgleich (vgl. dazu BGH FamRB 2011, 104; bestätigt durch BGH FamRZ 2011, 1219 und BGH FuR 2011, 520) handelt.