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   BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59   

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https://dejure.org/1959,686
BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 285
  • NJW 1960, 526
  • MDR 1960, 223
  • MDR 1960, 305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1953 - IV ZB 8/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59
    Sie entspricht auch der Auffassung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1953 zur Entscheidung in Fällen des § 23 FGG berufen war, denn er hat sich in seinem Beschluß vom 26. Februar 1953 - IV ZB 8/53 - (LM MSchG § 29 Nr. 1), allerdings ohne die hier aufgeworfene Frage zu erörtern, zur Erteilung eines Rechtsentscheides in einer Mieterschutzsache für befugt gehalten.
  • BFH, 19.07.1951 - III 35/51 U

    Berücksichtigung der nach dem Krieg bestehenden Wohnverhältnissen bei der

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59
    Der hier vertretene Standpunkt steht im wesentlichen im Einklang mit den Gedankengängen des Bundesfinanzhofes in der Entscheidung vom 19. Juli 1951 (BFH 55, 442, 444), die von Roquette (Wohnraumbewirtschaftungsgesetz § 2 Anm. 3 b S. 58) abgelehnt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19

    Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!

    vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 -, BGHZ 31, 285 (289).
  • BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 82/59

    Rechtsmittel

    Für einen solchen Fall hat der erkennende Senat ausgesprochen, bei der Würdigung, ob sich ein Ausschluß des Rechtes auf Mieterhöhung aus den Umständen ergebe, bedürfe es "in der Regel" zur Feststellung, in welchem Maße der Vermieter durch den Verlust dieses Rechts betroffen würde, eines Vergleiches der für die Errechnung der Vertragsmiete maßgebenden Unterlagen mit der der Kostenmiete zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung (Urteil vom 20. Oktober 1959 - VIII ZB 28/59 - NJW 1960, 388; WM 1960, 114).
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