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   BGH, 19.05.1961 - V ZB 19/60   

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https://dejure.org/1961,3694
BGH, 19.05.1961 - V ZB 19/60 (https://dejure.org/1961,3694)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1961 - V ZB 19/60 (https://dejure.org/1961,3694)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - V ZB 19/60 (https://dejure.org/1961,3694)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 07.02.1925 - IV 485/24

    Eigenhändiges Testament

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - V ZB 19/60
    Wie das Reichsgericht in Parallelfällen (RGZ 61, 7; 110, 166) ausgeführt habe, decke die Unterschrift im vorliegenden Falle nur den Vermerk auf dem Umschlag, nicht jedoch den Inhalt der darin befindlichen Urkunde.

    Das Oberlandesgericht in Hamm möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, sieht sich jedoch durch mehrere Entscheidungen des Reichsgerichts (Urteile vom 18. Mai 1905, RGZ 61, 7 und vom 7. Februar 1925, RGZ 110, 166 sowie den Beschluß vom 28. November 1944, DR 1945, 55) daran gehindert.

    Das Reichsgericht hat dies als den wesentlichen Inhalt der bisherigen Rechtsprechung bezeichnet und dabei auf seine Entscheidungen in RGZ 61, 7 und 110, 166 hingewiesen.

  • RG, 18.05.1905 - IV 7/05

    Eigenhändiges Testament; Unterschrift

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - V ZB 19/60
    Wie das Reichsgericht in Parallelfällen (RGZ 61, 7; 110, 166) ausgeführt habe, decke die Unterschrift im vorliegenden Falle nur den Vermerk auf dem Umschlag, nicht jedoch den Inhalt der darin befindlichen Urkunde.

    Das Oberlandesgericht in Hamm möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, sieht sich jedoch durch mehrere Entscheidungen des Reichsgerichts (Urteile vom 18. Mai 1905, RGZ 61, 7 und vom 7. Februar 1925, RGZ 110, 166 sowie den Beschluß vom 28. November 1944, DR 1945, 55) daran gehindert.

    Das Reichsgericht hat dies als den wesentlichen Inhalt der bisherigen Rechtsprechung bezeichnet und dabei auf seine Entscheidungen in RGZ 61, 7 und 110, 166 hingewiesen.

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - V ZB 19/60
    Die unter, dem früheren Recht entstandene Rechtsprechung zu diesem Erfordernis der Gültigkeit eines privatschriftlichen Testaments hat danach ihre Bedeutung behalten, so daß eine beabsichtigte Abweichung von den drei Entscheidungen des Reichsgerichts das Oberlandesgericht zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof verpflichtete (vgl. hierzu auch den Beschluß des Senats vom 13. Januar 1956, V ZB 49/55, BGHZ 19, 355).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62

    Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone

    Auch die weitere Tatsache, daß die Entscheidung, von der das Oberlandesgericht abweichen will, zu einer aufgehobenen Gesetzesbestimmung ergangen ist, steht der Vorlegungspflicht nicht entgegen (vgl. BGHZ 19, 355 und BGH V ZB 19/60 vom 19. Mai 1961), abgesehen davon, daß über die Verfassungsmäßigkeit dieser aufgehobenen Bestimmung ebenfalls noch zu entscheiden ist.
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