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   BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56   

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https://dejure.org/1957,1570
BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,1570)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1957 - VI ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,1570)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 (https://dejure.org/1957,1570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 413
  • DB 1957, 555
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56
    Will ein Fußgänger den für ihn vorgesehenen Gehweg verlassen und die Fahrbahn betreten, so ist er verpflichtet, auf den Fahrzeugverkehr zu achten und in seinem Verhalten auf ihn Rücksicht zu nehmen, vor allem darauf zu achten, daß er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - DAR 1954, 58 Nr. 33 = VRS 6, 87 Nr. 40 = VersR 1954, 96).

    Zwar mag das Vorhandensein großer Wasserlachen die Annahme nahelegen, ein Fußgänger werde sie umgehen und dabei die Fahrbahn betreten (vgl. das oben angeführte Urteil des Senats vom 16. Dezember 1953 a.a.O.).

  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56
    Sie werden daher ohne weiteres auch nicht damit zu rechnen brauchen, daß ein Fußgänger, ohne sich vorher nach herankommenden Fahrzeugen umzusehen, plötzlich auf die befestigte Fahrbahn tritt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 - 1 StR 195/52 - VRS 4, S. 447 und vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - DAR 1953, 113 Nr. 6).
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56
    Daß ein Fußgänger sich verkehrswidrig oder unbedacht verhält, darauf muß sich ein Radfahrer nur gefaßt machen, wenn hiermit zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände Anlaß besteht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - NJW 1956, 1030 = VRS 11, 1 = VersR 1956, 409).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56
    Sie werden daher ohne weiteres auch nicht damit zu rechnen brauchen, daß ein Fußgänger, ohne sich vorher nach herankommenden Fahrzeugen umzusehen, plötzlich auf die befestigte Fahrbahn tritt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 - 1 StR 195/52 - VRS 4, S. 447 und vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - DAR 1953, 113 Nr. 6).
  • BGH, 18.03.1953 - VI ZR 68/52
    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56
    (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1953 - VI ZR 68/52 -).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Will ein Fußgänger den für ihn vorgesehenen Gehweg verlassen und die Fahrbahn betreten, so ist er verpflichtet, auf den Fahrzeugverkehr zu achten und in seinem Verhalten auf ihn Rücksicht zu nehmen; vor allem hat er darauf zu achten, dass er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert (BGH, Urteil vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56, VersR 1957, 413).

    Ohne hinreichende Anhaltspunkte für das Gegenteil brauchen sie daher nicht damit zu rechnen, dass ein Fußgänger trotz herannahenden Verkehrs plötzlich auf die befestigte Fahrbahn tritt (BGH, Urteil vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56, aaO., m.w.N.).

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Er hat also darauf zu achten, daß er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert (Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 = VersR 1957, 413 und vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 = VersR 1966, 877).
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Daß ein Fußgänger sich so verkehrswidrig und unbedacht verhält, wie der Kläger es getan hat, darauf muß sich ein Kraftfahrer nur gefaßt machen, wenn hiermit zu rechnen bei Würdigung aller Umstände Anlaß besteht (vgl. das Urteil des Senats vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 - VRS 13, 20 Nr. 8 = VersR 1957, 413 und die im Urteil angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 03.12.1957 - VI ZR 265/56
    Zum anderen hat die Klägerin mit diesem Abstand auch ihre Pflichten aus § 1 StVO gegenüber den Personen erfüllt, die aus den Vorgärten der Häuser heraustreten konnten (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 - VHS 13, 20 Nr. 8 = VersR 1957, 413).
  • BGH, 20.05.1960 - 4 StR 120/60

    Erkennbarkeit von Hindernissen bei asymmetrischen Autoscheinwerfern -

    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1957 - VI ZR 66/56 - betrifft eine andere Sachlage, nämlich die, daß ein herankommender Fahrzeugführer am Rande der Fahrbahn eine erwachsene Person bemerkt.
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