Rechtsprechung
BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Barabfindung beziehungsweise Abfindung - Mitgliedsrechte in einer Genossenschaft - Finanzielle Abwicklung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots
Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96
Die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte müssen deswegen quotal dem Anteil am Eigenkapital der LPG entsprechen (Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 742).So wie einem aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenen Mitglied sein Anteil am Eigenkapital der LPG als Abfindung nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zusteht und ein aus Anlaß der Umwandlung aus dem neuen Unternehmen ausscheidendes Mitglied den Wert seiner Beteiligung an der LPG als angemessene Barabfindung (Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740) beanspruchen darf, so kann das im neuen Unternehmen verbliebene Mitglied verlangen, daß eine Verkürzung seines Eigenkapitalanteils durch bare Zuzahlung ausgeglichen wird.
- BGH, 24.09.1990 - II ZR 174/89
Begriff der eigenkapitalersetzenden Mittel
Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96
Ob das Mitglied den dafür geschuldeten Ausgleich allerdings auch dann verlangen kann, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich wirtschaftlich in eine Krise geraten ist, oder in diesem Fall die Grundsätze über das kapitalersetzende Darlehen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24. September 1990, II ZR 174/89, WM 1990, 2041, 2042) entsprechend zur Anwendung kommen müssen, bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 09.06.1993 - BLw 44/92
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Abfindungsanspruch ehemaliger LPG -Mitglieder
Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96
Deswegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren davon auszugehen, daß das Vorbringen insoweit den Tatsachen entspricht (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, WM 1993, 1644 = AgrarR 1993, 260). - BGH, 04.11.1994 - BLw 33/94
Beginn der Erklärungsfrist hinsichtlich des Austritts aus einer LPG
Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96
Der Antrag wurde durch Senatsbeschluß vom 4. November 1994 (BLw 33/94, WM 1995, 349 = AgrarR 1995, 28 mit Anm. Neixler) zurückgewiesen.
- BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05
Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung
- OLG Naumburg, 29.08.2001 - 2 Ww 26/00
Bestimmung der Beteiligung eins ehemaligen LPG -Mitglieds an einer …
Er besteht zusätzlich zu dem Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, das dem ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglied nach den Regeln des Genossenschaftsgesetzes zu erstatten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.1996, BLw 23/96, NL-BzAR 1997, 48, 50).Leitbild des Gesetzes ist insoweit die wirtschaftliche Identität der Anteilsinhaberschaft/Mitgliedschaft bei der LPG und dem neuen Unternehmen (vgl. BGH, 29. November 1996 Az: BLw 23/96. NL-BzAR 1997, 48-51).
- OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01
Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass …
Beide Ansprüche sind getrennt voneinander zu beurteilen und schließen einander nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 23/96, NL-BzAR 1997, 48, 51). - BGH, 14.10.1999 - BLw 23/99
Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde
Er rügt zwar, die angefochtene Entscheidung stehe in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 29. November 1996 (BLw 23/96), zeigt aber nicht auf, daß das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von dieser Entscheidung abweicht. - BGH, 20.11.1997 - BLw 48/97
Darlegung eines Abweichungsfalls
Er macht zwar geltend, die angefochtene Entscheidung stehe in Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 29. November 1996 (BLw 23/96) sowie vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260 = AgrarR 1996, 51).