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BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten
Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06
Ob die hinzugekommenen technischen Merkmale nahe gelegt sind, bleibt deshalb der weiteren Prüfung überlassen, wobei bei einer aus technischen und nichttechnischen Merkmalen bestehenden Lehre die Anweisungen, die auf nichttechnischem Gebiet liegen, das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen können und somit die technischen Merkmale in den Blick zu nehmen sind; außerhalb der Technik liegende Anweisungen sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2009, 479, 2.b -Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BPatG, Mitt. 2009, 233 -2 Ni 30/07, Leitsatz; BPatG 17 W (pat) 46/06; BPatG 17 W (pat) 32/08). - BPatG, 13.11.2008 - 2 Ni 30/07
Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06
Ob die hinzugekommenen technischen Merkmale nahe gelegt sind, bleibt deshalb der weiteren Prüfung überlassen, wobei bei einer aus technischen und nichttechnischen Merkmalen bestehenden Lehre die Anweisungen, die auf nichttechnischem Gebiet liegen, das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen können und somit die technischen Merkmale in den Blick zu nehmen sind; außerhalb der Technik liegende Anweisungen sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2009, 479, 2.b -Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BPatG, Mitt. 2009, 233 -2 Ni 30/07, Leitsatz; BPatG 17 W (pat) 46/06; BPatG 17 W (pat) 32/08). - BPatG, 02.03.2010 - 17 W (pat) 32/08
Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit einer Anordnung zur Menüsteuerung …
Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06
Ob die hinzugekommenen technischen Merkmale nahe gelegt sind, bleibt deshalb der weiteren Prüfung überlassen, wobei bei einer aus technischen und nichttechnischen Merkmalen bestehenden Lehre die Anweisungen, die auf nichttechnischem Gebiet liegen, das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen können und somit die technischen Merkmale in den Blick zu nehmen sind; außerhalb der Technik liegende Anweisungen sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2009, 479, 2.b -Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BPatG, Mitt. 2009, 233 -2 Ni 30/07, Leitsatz; BPatG 17 W (pat) 46/06; BPatG 17 W (pat) 32/08). - BPatG, 22.04.2010 - 17 W (pat) 46/06
Auszug aus BPatG, 04.05.2010 - 17 W (pat) 2/06
Ob die hinzugekommenen technischen Merkmale nahe gelegt sind, bleibt deshalb der weiteren Prüfung überlassen, wobei bei einer aus technischen und nichttechnischen Merkmalen bestehenden Lehre die Anweisungen, die auf nichttechnischem Gebiet liegen, das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen können und somit die technischen Merkmale in den Blick zu nehmen sind; außerhalb der Technik liegende Anweisungen sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGH, GRUR 2009, 479, 2.b -Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BPatG, Mitt. 2009, 233 -2 Ni 30/07, Leitsatz; BPatG 17 W (pat) 46/06; BPatG 17 W (pat) 32/08).