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   BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01   

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https://dejure.org/2003,24424
BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01 (https://dejure.org/2003,24424)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01 (https://dejure.org/2003,24424)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 29 W (pat) 78/01 (https://dejure.org/2003,24424)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01
    Insoweit unterscheidet sich das hier beanspruchte Dienstleistungsverzeichnis deutlich von dem, das den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrunde lag (vgl BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 792 - Festspielhaus II).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01
    Denn auch die angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kundenkreise (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Rdn 26 - Lloyd), an die sich die beanspruchten Dienstleistungen richten, werden das Markenwort aus den oben genannten Gründen nicht als Hinweis auf den Erbringungsort dieser Dienstleistungen verstehen.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01
    (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr insbesondere zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Dienstleistungen dienen oder dienen können (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 136/99

    Schutzfähigkeit der Geschäftsbezeichnung "Festspielhaus" für eine überregionale

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 78/01
    Insoweit ist von den Feststellungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2003, Az I ZR 136/99, auszugehen, wonach der Begriff "Festspielhaus" für kulturelle Dienstleistungen als eine schutzunfähige Angabe anzusehen ist (vgl BGH aaO - Festspielhaus II).
  • BPatG, 15.06.2007 - 32 W (pat) 240/04
    Die Markeninhaberin verweist hierzu auf einen von ihr in dem Verfahren 29 W (pat) 78/01 erstrittenen Beschluss des 29. Senats des Bundespatentgerichts vom 24. September 2003.

    Der gegenteiligen Auffassung des Bundespatentgerichts im Beschluss vom 24. September 2003 in dem Verfahren 29 W (pat) 78/01 sei nicht zu folgen.

    Die Markeninhaberin stützt sich hierzu weiterhin auf die Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts vom 24. September 2003 in dem Verfahren 29 W (pat) 78/01.

    Zwar trifft zu, dass die dortigen Klagemarken ein breiter formuliertes Dienstleistungsverzeichnis aufwiesen als die vorliegende Streitmarke und die Marke, die Gegenstand des erwähnten Beschlusses des 29. Senats des Bundespatentgerichts in dem Verfahren 29 W(pat) 78/01 war.

    Unbehelflich ist auch der Hinweis der Markeninhaberin auf ihren im Verfahren 29 W (pat) 78/01 eingereichten Schriftsatz vom 16. September 2003.

    c) Aus der Schutzgewährung für andere, nach Ansicht der Markeninhaberin vergleichbare Marken, auf die sich die Markeninhaberin im Verfahren 29 W (pat) 78/01 und im Amtsverfahren berufen hat, kann die Markeninhaberin keinen Anspruch auf Eintragung bzw. auf Verbleib ihrer Marke im Register ableiten.

    Zwar weicht der Senat mit der vorliegenden Entscheidung von dem Beschluss des 29. Senats des Bundespatentgerichts in dem Verfahren 29 W (pat) 78/01 ab.

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