Rechtsprechung
BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 2 S 1 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fampridin (europäisches Patent)" - zur Abweisung einer Nichtigkeitsklage - Einspruchsverfahren vor dem EPA ist noch anhängig - rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20 (EP)
- BGH, 06.12.2022 - X ZR 47/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
Mautberechnung
Auszug aus BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20
Für die Beurteilung, ob dieses Klagehindernis vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern des Schlusses der mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (…BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung;… BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).
Für das Klagehindernis kommt es nicht darauf an, ob die mit der Nichtigkeitsklage geltend gemachten Gründe auch Gegenstand des Einspruchsverfahrens sind oder sein können und welcher Prüfungsmaßstab an den begehrten Widerruf bzw. die begehrte Nichtigerklärung jeweils anzulegen ist (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 11 ff. - Mautberechnung).
Da zudem wegen Regel 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Regel 82 Abs. 3 Satz 2 AusfEPÜ noch nicht endgültig feststeht, ob das Streitpatent im Einspruchsverfahren vor dem EPA auch endgültig in der Fassung beschränkt aufrechterhalten werden wird, welche der Zwischenentscheidung des EPA vom 22. Oktober 2021 zugrunde lag, besteht hier auch der zweite Grund, der nach den gesetzlichen Vorgaben für das Bestehen des Klagehindernisses nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG spricht, nämlich die Ungewissheit über die endgültige Fassung der Patentansprüche, die erst Grundlage einer Nichtigkeitsentscheidung sein können (vgl. BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).
- BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
Strahlungssteuerung
Auszug aus BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20
Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung;… BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (…BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).Das Klagehindernis besteht dabei nicht nur für Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch für solche vor dem Europäischen Patentamt (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 8 - Strahlungssteuerung;… a.a.O. Rn. 10 - Mautberechnung).
- BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 2/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zirkonoxidpulver, Verfahren zu seiner …
Auszug aus BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20
Dies ist nämlich nicht der Fall; ob dies möglicherweise bei einer Sachverhaltskonstellation wie in dem einen Sonderfall behandelnden Verfahren 3 Ni 2/11 (EP) (vgl. BeckRS 2013, 9911) anders zu beurteilen wäre, bedarf hier keiner Entscheidung, da ein solcher Sonderfall hier nicht vorliegt.