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   BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99   

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BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99 (https://dejure.org/2000,14660)
BPatG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99 (https://dejure.org/2000,14660)
BPatG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 14 W (pat) 42/99 (https://dejure.org/2000,14660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1011
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.09.1999 - C-392/97

    Farmitalia

    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99
    Der EuGH hat zu dieser Bedingung in dem auf die Vorlagefrage 2 des BGH (Mitt 1998, 60) im Fall "Idarubicin" ergangenen Fall "Arzneimittelspezialitäten - Ergänzendes Schutzzertifikat" (Rechtssache C-392/97 GRUR Int 2000, 69 vgl insbes Nr. 27 bis 29 der Entscheidungsgründe), entschieden: Im Rahmen der Anwendung der VO, insbesondere Art. 3 Buchstabe a, bestimmt sich nach den für das Grundpatent geltenden Vorschriften, die noch nicht Gegenstand einer Harmonisierung in der Gemeinschaft oder einer Rechtsangleichung waren, ob ein Erzeugnis durch dieses Grundpatent geschützt ist.

    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. PatG zugelassen, weil der Bundesgerichtshof die im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel hier aufgeworfene Frage, ob ein Erzeugnis im Sinne dieser VO durch das Grundpatent jedenfalls dann nicht geschützt ist, wenn die Menge eines der in dem durch die Genehmigung identifizierten Erzeugnis enthaltenen Wirkstoffe von der in den Patentansprüchen des Grundpatents für diesen Wirkstoff angegebenen Menge erheblich abweicht und der Beschreibung kein Hinweis zu entnehmen ist, daß die Mengenangaben der Patentansprüche außer Acht gelassen werden dürfen, bzw. nur beispielhaft gemeint sind, bislang nicht behandelt hat bzw diese Frage auch nach nach der Beantwortung des Vorlagebeschlusses durch die Entscheidung des EuGH vom 16. September 1999 (Rechtssache C-392/97) ungeklärt ist.

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99
    Die Auslegung soll vielmehr zwischen diesen beiden Auffassungen liegen und einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte verbinden (BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99
    Sie sollten sich vielmehr darauf verlassen und darauf einrichten können, daß die im Patent unter Schutz gestellte Erfindung mit den Merkmalen des Patentanspruchs vollständig umschrieben ist; der Anmelder werde dafür sorgen müssen, daß das, wofür er Schutz begehrt hat, sorgfältig in den Merkmalen der Patentansprüche niedergelegt ist (siehe auch BGH GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung); der Rechtsbetroffene soll wissen, was ihm erlaubt und was ihm verboten ist.
  • BPatG, 15.05.1995 - 15 W (pat) 122/93
    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 14 W (pat) 42/99
    Da nach der og EuGH-Entscheidung weiter ungeklärt ist, ob Anspruchswortlaut oder Schutzumfang maßgebend ist, und deshalb streitig sein mag, ob diese Prüfung angesichts der im nationalen Recht vorgesehenen Kompetenzverteilung (DMPA/BPatG und Verletzungsgerichte) erfolgen darf (Schulte § 14 Rn 16 u. 17, BPatGE 35, 145 vgl auch 15. Senat), erscheint dies jedoch nach der amtlichen Begründung zu §§ 16a und 49a PatG (BlPMZ 1993, 205, 211 zu Nr. 4) für das Erteilungsverfahren betreffend eine Zertifikatsanmeldung jedenfalls nicht verwehrt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Bundespatentgericht mit dem im vorliegenden Verfahren angefochtenen Beschluß (veröffentlicht in GRUR 2000, 1011) zurückgewiesen.
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