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   BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15   

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https://dejure.org/2017,29613
BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15 (https://dejure.org/2017,29613)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15 (https://dejure.org/2017,29613)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 20 W (pat) 20/15 (https://dejure.org/2017,29613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilanmeldung durch wirksame Teilung der Stammanmeldung (hier: elektronische Steuereinheit für einen Airbag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 01.02.2017 - 20 W (pat) 7/16

    Patentbeschwerdeverfahren - Teilanmeldung zur Stammanmeldung -

    Auszug aus BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15
    Sie wurde vor rechtskräftiger Erledigung des Anmeldeverfahrens betreffend die Stammanmeldung sowie gegenüber dem richtigen Adressaten in der Beschwerdeinstanz erklärt (vgl. BPatG Beschluss vom 1. Februar 2017 - 20 W (pat) 7/16 m. w. N).

    Aus der wirksamen Teilung der Stammanmeldung ist die vorliegende Teilanmeldung entstanden und im Beschwerdeverfahren anhängig geworden (vgl. BGH BIPMZ 1998, 199, 201 - Textdatentwiedergabe; BIPMZ 1998, 515, 516 - Informationsträger, sowie insbesondere die Senatsentscheidungen BPatG 20 W (pat) 41/07, 20 W (pat) 2/09 und 20 W (pat) 7/16).

  • BPatG, 18.05.2015 - 20 W (pat) 37/13

    Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung mangels erfinderischer

    Auszug aus BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15
    Die Anmelderin hat im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 37/13 betreffend die Stammanmeldung 10 2008 044 405.7 noch vor der mündlichen Verhandlung mit Schriftsatz vom 15. Mai 2015, beim Bundespatentgericht per Fax eingegangen am selben Tag, die Teilung der Stammanmeldung erklärt.

    Für eine Zurückverweisung der Teilanmeldung an das das Deutsche Patent- und Markenamt zur weiteren Prüfung spricht schon der Umstand, dass im Vergleich zu der Anspruchsfassung der Stammanmeldung 10 2008 044 405.7, die im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 37/13 zurückgewiesen worden ist, die Anmelderin mit der vorliegenden Teilanmeldung einen in der Sache wesentlich geänderten Patentanspruch 1 vorgelegt hat, der noch nicht Gegenstand des Prüfungsverfahrens war, also im Hinblick auf Zulässigkeit, Neuheit und erfinderischer Tätigkeit noch keiner Prüfung unterzogen worden ist.

  • BPatG, 09.03.2009 - 20 W (pat) 2/09
    Auszug aus BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15
    Aus der wirksamen Teilung der Stammanmeldung ist die vorliegende Teilanmeldung entstanden und im Beschwerdeverfahren anhängig geworden (vgl. BGH BIPMZ 1998, 199, 201 - Textdatentwiedergabe; BIPMZ 1998, 515, 516 - Informationsträger, sowie insbesondere die Senatsentscheidungen BPatG 20 W (pat) 41/07, 20 W (pat) 2/09 und 20 W (pat) 7/16).
  • BPatG, 03.12.2012 - 20 W (pat) 41/07
    Auszug aus BPatG, 31.07.2017 - 20 W (pat) 20/15
    Aus der wirksamen Teilung der Stammanmeldung ist die vorliegende Teilanmeldung entstanden und im Beschwerdeverfahren anhängig geworden (vgl. BGH BIPMZ 1998, 199, 201 - Textdatentwiedergabe; BIPMZ 1998, 515, 516 - Informationsträger, sowie insbesondere die Senatsentscheidungen BPatG 20 W (pat) 41/07, 20 W (pat) 2/09 und 20 W (pat) 7/16).
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