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BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 14 RA 2031/03
- LSG Berlin-Brandenburg - L 6 R 329/08
- BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B
Um seiner Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B
Solche Bedeutung ist nicht schon deshalb gegeben, weil das LSG die Sache nach Ansicht des Klägers falsch entschieden habe (vgl BSG vom 26.6.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B
6 Es ist nicht Aufgabe des BSG, sich aus dem Beschwerdevorbringen und den vom Kläger formulierten Einwänden gegen das System der gesetzlichen Rentenversicherung selbst eine möglicherweise klärungsbedürftige (und -fähige) Rechtsfrage und damit das Vorbringen herauszusuchen, das für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geeignet sein könnte (vgl BSG vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - Juris RdNr 4; BSG vom 29.9.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21). - BSG, 08.06.2001 - B 12 KR 8/01 B
Formerfordernisse für die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden
Auszug aus BSG, 02.06.2010 - B 13 R 93/10 B
6 Es ist nicht Aufgabe des BSG, sich aus dem Beschwerdevorbringen und den vom Kläger formulierten Einwänden gegen das System der gesetzlichen Rentenversicherung selbst eine möglicherweise klärungsbedürftige (und -fähige) Rechtsfrage und damit das Vorbringen herauszusuchen, das für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geeignet sein könnte (vgl BSG vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - Juris RdNr 4;… BSG vom 29.9.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21).