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   BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B   

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BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
BSG, Entscheidung vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Einbehalt einer Rentennachzahlung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Erstattungsansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen eines dem Grunde nach nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; Kein Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbehalt einer Rentennachzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 139/16 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .

    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher in der instanzabschließenden Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2, Juris RdNr 9 f mwN) .

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Vorliegend hätte sich die Klägerin mit dem von ihr in anderem Zusammenhang auf Seite 13 der Beschwerdebegründung angesprochenen und vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R - SozR 4-1300 § 106 Nr. 1 RdNr 21) auseinandersetzen müssen.
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Auch wenn die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach der Rechtsprechung des BSG die zutreffende Klageart im Zugunstenverfahren sein kann (vgl zB BSG Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - Juris RdNr 9 mwN) , hätte die Klägerin hierfür jedenfalls die in den Berufungsverfahren jeweils gestellten Anträge wiedergeben und ausführen müssen, wieso hiernach - gegebenenfalls in Verbindung mit ihrem Prozessvortrag - eine Leistungsklage den von ihr erhobenen Ansprüchen im Sinne des § 123 SGG entsprochen hätte.
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Mit dieser Aussage - so die Klägerin - weiche das LSG von dem Urteil des BSG vom 25.1.2011 (B 5 R 14/10 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 15) ab, wo der Widerspruch gegen ein entsprechendes Schreiben als nicht statthaft zurückgewiesen worden sei, weil es sich bei dem Abrechnungsschreiben nicht um einen Verwaltungsakt gehandelt habe.
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Denn entsprechende Ausführungen wären bereits deswegen erforderlich gewesen, weil auslaufendes oder ausgelaufenes Recht in aller Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen mehr aufwerfen kann (vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 10 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160 RdNr 32) .
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Auf die (äußere) Form der Mitteilung über die Einstellung der Rentenzahlung (Verwaltungsakt) hatte das BSG zuvor schon in dem dort zitierten Urteil vom 13.12.2001 (B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1, Juris RdNr 22) abgestellt und zugleich auf das Urteil vom 25.1.2001 (B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) verwiesen, wonach eine aufschiebende Einrede des Rentenversicherungsträgers gegen einen von ihm festgestellten Anspruch auf Zahlung von Rente kein Verwaltungsakt sei (ebd, aaO, Leitsatz und Juris RdNr 14 ff) .
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Insbesondere dem Urteil vom 17.12.2013 (B 1 KR 50/12 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 20) könne nach der gesetzlichen Klarstellung durch die Einführung von § 40a SGB II nicht mehr gefolgt werden.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

  • BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 14.07.2020 - B 5 R 81/20 B

    Auszahlung einer nachträglich bewilligten Rente

    Bereits im Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 4/16 B - zu den von der Klägerin durchgeführten Zugunstenverfahren hat das BSG darauf hingewiesen, dass sich die Frage nach der Verwaltungsaktqualität eines Schreibens wie desjenigen vom 17.9.2008 aus der Rechtsprechung des BSG (zitiert wird das Urteil des BSG vom 25.1.2011 - B 5 R 14/10 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 15; offenbar gemeint das Urteil vom 3.4.2003 - B 13 RJ 39/02 R - BSGE 91, 68 = SozR 4-1300 § 31 Nr. 1) beantworten lasse.

    Dementsprechend hat die Klägerin auch im Verfahren B 13 R 4/16 B bereits für klärungsbedürftig gehalten, ob das Abrechnungsschreiben eine Einzelfallregelung mit unmittelbarer Außenwirkung enthielt (vgl Beschluss vom 21.2.2018, juris RdNr 27 ff) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 505/15
    Schließlich ist die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.12.2015 als unzulässig verworfen worden (BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B).

    Eine davon abweichende Wertung lässt sich auch der nachfolgenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht entnehmen (BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B).

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