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   BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93   

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https://dejure.org/1993,3068
BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93 (https://dejure.org/1993,3068)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 1 BvR 55/93 (https://dejure.org/1993,3068)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 1 BvR 55/93 (https://dejure.org/1993,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anknüpfung - Gesetzgeber - Erziehungsgeld - Personensorge - Ziel - Zweck - Kind - Erste Lebensphase - Ständige Betreuung - Feste Bezugsperson

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 2
  • FamRZ 1993, 1177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
    Zwar macht der Beschwerdeführer - im Hinblick auf die Entscheidung des Ersten Senats vom 7. Mai 1991 - 1 BvL 32/88 - BVerfGE 84, 168 ff., zu § 1738 Abs. 1 BGB - geltend, die Anknüpfung der Gewährung staatlicher Erziehungsförderung an das Kriterium "Sorgerecht" sei jedenfalls so lange nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, als einem nichtehelichen Vater weder gesetzlich noch faktisch das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter des Kindes eingeräumt werden könne.
  • BVerfG, 05.08.1986 - 1 BvR 637/85

    Mutterschutz - Mutterschaftsurlaub - Nichteheliche Väter -

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
    Der nicht Personensorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies möglicherweise aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 637/85, SozR 2200 § 200 Nr. 10).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
    Insoweit ergibt sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 81, 347 [355]).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
    Insoweit bezeichnet der Beschwerdeführer den Stichtag des 31. Dezember 1991 als "willkürlich", ohne dies in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]) zu substantiieren.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
    Insoweit bezeichnet der Beschwerdeführer den Stichtag des 31. Dezember 1991 als "willkürlich", ohne dies in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen (vgl. BVerfGE 44, 1 [20 f.]; 80, 297 [311]) zu substantiieren.
  • BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Anspruchs auf Erziehungsgeld an die

    Der Nichtsorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies gegebenenfalls aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1986 [1 BvR 637/85] = SozR 2200 § 200 Nr. 10; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]).

    Aus der Unvereinbarkeit des § 1738 Abs. 1 BGB mit der Verfassung folgt nicht ohne weiteres die Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BErzGG (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]).

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

    Maßgebend ist, daß die personensorgeberechtigte Mutter im Grundsatz jederzeit die Möglichkeit - uU sogar die Pflicht (vgl BVerfG SozR 2200 § 200 Nr. 10; BVerfG Beschluß vom 18.6.1993, 1 BvR 55/93 = FamRZ 1993, 1177) -hat, auch eine Betreuung, die nach § 33 SGB VIII begründet wurde, zu beenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 10 S 1182/93

    Gewährung von Landeserziehungsgeld an den kinderbetreuenden Vater eines

    Der Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18.6.1993 - 1 BvR 55/93 - (NJW-RR 1994, 57), auf den sich die Beklagte beruft, steht dem nicht entgegen.
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