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BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verlagerung des Betriebs - Umweltschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 494 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- VG München, 03.06.1986 - 16 K 85.06416
- VGH Bayern, 28.05.1991 - 9 B 86.02012
- BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92
Papierfundstellen
- NJW 1994, 339
- NVwZ 1994, 381 (Ls.)
- DVBl 1994, 406
- BB 1993, 2271
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92
Absetzung - Abnutzung - Gemeinschaftsrecht - Fahrzeuge - Wirtschaftsgüter
Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92
Die EG-Kommission vertrat dabei ausdrücklich die Auffassung, seit dem 1. Januar 1975 errichtete neue Unternehmen und neue Einrichtungen in bestehenden Unternehmen müßten von vornherein grundsätzlich so konzipiert und realisiert werden, daß sie ohne staatliche Unterstützung den bei ihrer Inbetriebnahme geltenden Umweltschutzbedingungen entsprächen (vgl. Söffing, Inf 1975 S. 169/Gr. 1 S. 1321; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1993 - BVerwG 11 C 31.92 -).Als Bemessungsgrundlage für den Streitwert ist von einem Fünftel der Anschaffungskosten für diese Anlage in Höhe von 543.700 DM auszugehen, das sind 108.740 DM (vgl. hierzu Beschlüsse vom 28. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 119.89 - und vom 12. Mai 1993 - BVerwG 11 C 31.92 -).
- Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92
Diese Auslegung wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt: § 7 d Abs. 8 Satz 2 EStG 1979 geht zurück auf den Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1470 vom 9. Januar 1974).