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BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.10.2023 - 2 WD 9.23
- BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Der Standpunkt dessen, der die Parteilichkeit geltend macht, ist rechtlich wichtig, aber nicht ausschlaggebend; entscheidend ist vielmehr, ob seine Befürchtung auch objektiv berechtigt ist (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 31 m. w. N.).Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor dessen Rechtsanwendung schützen (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33 m. w. N.).
Damit stützt er den Eindruck der Befangenheit auf Defizite des Gutachtens, die - ebenso wie bei Einwendungen gegen die richterliche Rechtserkenntnis (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - âEURŒNVwZ 2023, 173 Rn. 33 f.) - allein nicht geeignet sind, den objektiven Eindruck einer Befangenheit zu begründen.
- OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Da diese Maßstäbe bei mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Sachverständigen entsprechend gelten (BGH…, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 - juris Rn. 24), somit ein - vom Verteidiger mehrfach gerügter - Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten eines Sachverständigengutachtens einen Sachverständigen nicht befangen macht, sondern die davon zu unterscheidende Verwertbarkeit eines Gutachtens betrifft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 2 WD 9.23 - Rn. 5 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 und OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 - NJW-RR 2003, 135 ), sind die Anträge unbegründet.Vor diesem in die Einzelfallbetrachtung mit einzubeziehenden Hintergrund (OLG Celle…, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11) bildet die Verkennung des Beweisthemas durch die Sachverständige keinen schwerwiegenden, sondern einen nachvollziehbar mit dem gerichtlichen Agieren erklärbaren Irrtum (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 ), der nicht den Eindruck entstehen lässt, diese habe sich faktisch an die Stelle des Gerichts gesetzt und ihre Neutralitätspflicht dadurch verletzt, dass sie dem Gericht den Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Celle…, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. November 2007 - 5 W 133/07 - MDR 2008, 101).
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Da diese Maßstäbe bei mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Sachverständigen entsprechend gelten (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 - juris Rn. 24), somit ein - vom Verteidiger mehrfach gerügter - Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten eines Sachverständigengutachtens einen Sachverständigen nicht befangen macht, sondern die davon zu unterscheidende Verwertbarkeit eines Gutachtens betrifft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 2 WD 9.23 - Rn. 5 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 und OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 - NJW-RR 2003, 135 ), sind die Anträge unbegründet.
- OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Da diese Maßstäbe bei mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Sachverständigen entsprechend gelten (BGH…, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 - juris Rn. 24), somit ein - vom Verteidiger mehrfach gerügter - Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten eines Sachverständigengutachtens einen Sachverständigen nicht befangen macht, sondern die davon zu unterscheidende Verwertbarkeit eines Gutachtens betrifft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 2 WD 9.23 - Rn. 5 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 und OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 - NJW-RR 2003, 135 ), sind die Anträge unbegründet. - OLG Oldenburg, 13.11.2007 - 5 W 133/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Vor diesem in die Einzelfallbetrachtung mit einzubeziehenden Hintergrund (OLG Celle…, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11) bildet die Verkennung des Beweisthemas durch die Sachverständige keinen schwerwiegenden, sondern einen nachvollziehbar mit dem gerichtlichen Agieren erklärbaren Irrtum (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 ), der nicht den Eindruck entstehen lässt, diese habe sich faktisch an die Stelle des Gerichts gesetzt und ihre Neutralitätspflicht dadurch verletzt, dass sie dem Gericht den Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Celle…, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. November 2007 - 5 W 133/07 - MDR 2008, 101). - BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Etwaigen behördlichen Versäumnissen kann im Rahmen der Kostenentscheidung Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - juris Rn. 32). - OLG Celle, 07.08.2023 - 14 W 24/23
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Überschreitung Gutachtenauftrag; …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Vor diesem in die Einzelfallbetrachtung mit einzubeziehenden Hintergrund (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11) bildet die Verkennung des Beweisthemas durch die Sachverständige keinen schwerwiegenden, sondern einen nachvollziehbar mit dem gerichtlichen Agieren erklärbaren Irrtum (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2019 - 12 W 3/19 - BauR 2021, 858 ), der nicht den Eindruck entstehen lässt, diese habe sich faktisch an die Stelle des Gerichts gesetzt und ihre Neutralitätspflicht dadurch verletzt, dass sie dem Gericht den Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2023 - 14 W 24/23 - juris Rn. 11 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. November 2007 - 5 W 133/07 - MDR 2008, 101).