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   BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02)   

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BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02) (https://dejure.org/2004,13885)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02) (https://dejure.org/2004,13885)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02) (https://dejure.org/2004,13885)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02

    Klinik, Aufenthalt in einer - als Unterbrechung eines "Umzugs"; Kostenerstattung,

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04
    Unter der Formulierung "bei Gericht" ist nicht Rechtshängigkeit (§ 90 VwGO), sondern Abhängigkeit bei der jeweiligen Gerichtsinstanz zu verstehen (siehe Urteil des Senats vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 34.02).
  • BVerwG, 10.08.2007 - 5 B 187.06

    Anforderungen an die eine Revision eröffnende Divergenzrüge; Leistungen der

    Diese Fassung des Gesetzes ist nach § 194 Abs. 5 VwGO anzuwenden, weil das Beschwerdeverfahren erst nach dem 1. Januar 2002 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden ist (Beschluss vom 5. Mai 2004 - BVerwG 5 KSt 1.04 ).
  • BVerwG, 08.02.2007 - 5 B 100.06

    Beendigung der Inobhutnahme eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings zum

    Diese Fassung des Gesetzes ist nach § 194 Abs. 5 VwGO anzuwenden, weil das Beschwerdeverfahren erst nach dem 1. Januar 2002 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden ist (Beschluss vom 5. Mai 2004 - BVerwG 5 KSt 1.04 -); der insoweit entgegenstehenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, welche die Klägerin nicht beschwert, ist nicht zu folgen.
  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 B 107.06

    Bestimmung des Umfangs der Schutzfunktion des § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch

    Diese Fassung des Gesetzes ist nach § 194 Abs. 5 VwGO anzuwenden, weil das Beschwerdeverfahren erst nach dem 1. Januar 2002 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden ist (Beschluss vom 5. Mai 2004 BVerwG 5 KSt 1.04 ); der insoweit entgegenstehenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, welche die Klägerin nicht beschwert, ist nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 4384/03

    Erstattung von Kosten eines Klinikaufenthaltes eines überörtlichen

    vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02), juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

    Zwar ist diese durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3987) in die VwGO aufgenommene und am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung grundsätzlich auf den vorliegenden Rechtstreit anwendbar; denn die Übergangsvorschrift des § 194 Abs. 5 VwGO stellt mit der Anhängigkeit "bei Gericht" auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit in der jeweiligen Instanz ab (BVerwG, Beschl. v. 5.5.2004 - 5 KSt 1.04 u.a. -, JURIS) und die vorliegende Sache ist nach dem 1. Januar 2002 bei dem erkennenden Gericht anhängig gemacht worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 4342/03

    Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

    vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02), juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03

    Förderung von Kindertageseinrichtungen, Rückforderung von Pauschalen

    Zwar ist diese durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3987) in die VwGO aufgenommene und am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung grundsätzlich auf den vorliegenden Rechtstreit anwendbar; denn die Übergangsvorschrift des § 194 Abs. 5 VwGO stellt mit der Anhängigkeit "bei Gericht" auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit in der jeweiligen Instanz ab (BVerwG, Beschl. v. 5.5.2004 - 5 KSt 1.04 u.a. -, JURIS) und die vorliegende Sache ist nach dem 1. Januar 2002 bei dem erkennenden Gericht anhängig gemacht worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 16 A 947/02

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern wegen Umzugs des Hilfebedürftigen;

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 5 KSt 1.04 (5 C 54.02) -, Juris.
  • VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Zwar ist diese durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3987) in die VwGO aufgenommene und am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung grundsätzlich auf den vorliegenden Rechtsstreit anwendbar; denn die Übergangsvorschrift des § 194 Abs. 2 VwGO stellt mit der Anhängigkeit "bei Gericht" auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit in der jeweiligen Instanz ab (BVerwG, B. v. 05.05.2004 - 5 KSt 1.04 u.a. -, JURIS) und die vorliegende Sache ist nach dem 01. Januar 2002 bei dem erkennenden Gericht anhängig gemacht worden.
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