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   BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15   

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https://dejure.org/2015,11553
BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15 (https://dejure.org/2015,11553)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 7 B 1.15 (https://dejure.org/2015,11553)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 7 B 1.15 (https://dejure.org/2015,11553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 23 KrWG, § 4 Abs 3 KrW-/AbfG, Art 6 Abs 1 S 1 KrW-/AbfRNOG, Art 6 Abs 1 S 2 KrW-/AbfRNOG
    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

  • Wolters Kluwer

    Umfang des gemeindlichen Einvernehmens bei der Errichtung einer Abfallverwertungsanlage

  • rewis.io

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des gemeindlichen Einvernehmens bei der Errichtung einer Abfallverwertungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 - (BVerwGE 123, 247) liegt nicht vor.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Beantwortung der Frage, ob es bei dem Vorhaben der Beigeladenen um eine Beseitigung oder um eine Verwertung von Abfällen geht, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1994 - 7 C 14.93 - BVerwGE 96, 80 und vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 - BVerwGE 123, 247 ) eine wertende Betrachtung vorgenommen, die von der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Vorstellungen desjenigen ausgeht, der die Maßnahme durchführt.

  • BVerwG, 15.10.2009 - 1 B 3.09

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung des geltenden Rechts herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem und auslaufendem Recht regelmäßig - und so auch hier - nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18).

    Dabei bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob hier der Zulässigkeit der Divergenzbeschwerde schon der Umstand entgegensteht, dass die behauptete Abweichung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG eine Vorschrift betrifft, die nicht mehr in Kraft ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 Rn. 9).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision greift für den - hier gegebenen - Fall, dass das Urteil der Vorinstanz in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet ist, nur dann durch, wenn im Hinblick auf jeden der tragenden Begründungsteile ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 S. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Eine Sache bleibt zwar trotz auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts dann grundsätzlich klärungsbedürftig, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 12 f.).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    a) Mit dieser Rüge wird ein Fehler in der Sachverhaltswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f. und vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    a) Mit dieser Rüge wird ein Fehler in der Sachverhaltswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f. und vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision greift für den - hier gegebenen - Fall, dass das Urteil der Vorinstanz in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet ist, nur dann durch, wenn im Hinblick auf jeden der tragenden Begründungsteile ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 S. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Beantwortung der Frage, ob es bei dem Vorhaben der Beigeladenen um eine Beseitigung oder um eine Verwertung von Abfällen geht, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1994 - 7 C 14.93 - BVerwGE 96, 80 und vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 - BVerwGE 123, 247 ) eine wertende Betrachtung vorgenommen, die von der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Vorstellungen desjenigen ausgeht, der die Maßnahme durchführt.
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Ein solcher ist nur ausnahmsweise in den Fällen einer sogenannten Aktenwidrigkeit oder einer gegen die Denk- oder Naturgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht zu nehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13

    Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15
    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 12.11

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2

  • BVerwG, 06.04.2009 - 6 B 73.08

    Ordnungsgemäße Durchführung einer Musterung bei Vorliegen einer Akneerkrankung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16

    Schlichte Ablagerung von Abfällen ist Abfallbeseitigung und nicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass § 3 Abs. 23 KrWG in seinem Wortlaut erheblich von der Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG abweiche; der Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 17/6052 S. 74) verfolge mit § 3 Abs. 23 KrWG das Ziel, eine neue Bestimmung für den Begriff der "Verwertung" einzuführen, die die bisherigen Begriffsbestimmungen in § 4 Abs. 3 und 4 KrW-/AbfG ablösen sollten (BVerwG, Beschluss vom 05.05.2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14

    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung;

    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung des geltenden Rechts herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht regelmäßig nicht die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 und vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 5).

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

    Diese Argumentation wird schon dem normativen Hintergrund nicht gerecht, denn für die Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung stellt das Gesetz gemäß § 3 Abs. 23 KrWG nicht mehr auf den "Hauptzweck", sondern auf das "Hauptergebnis" des Verfahrens ab; mit diesem Merkmal wird eine stärkere "Verobjektivierung" bewirkt (vgl. Delfs, in: Schmehl, GK-KrWG, 2013, § 3 Rn. 110; siehe im Übrigen zur Änderung der Rechtslage BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 7).
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