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   BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05   

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BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05 (https://dejure.org/2006,8406)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 6 P 11.05 (https://dejure.org/2006,8406)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 6 P 11.05 (https://dejure.org/2006,8406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mitbestimmungspflichtigkeit von Personalangelegenheiten; Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein als Dienststellenleitung im Sinne von § ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Daran hat das Gericht später unter Bestätigung seiner Rechtsprechung im Übrigen nicht festgehalten (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1980 1 ABR 45/79 BAGE 32, 381, 386 ff.).

    Dabei ist unbeachtlich, ob der Angestellte die maßgebenden Entscheidungen selbst trifft (Linienfunktion) oder in Ausfüllung einer Stabsfunktion nur die Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung nicht vorbeigehen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

    Wie viele Angestellte unternehmerische Aufgaben mit erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen, hängt davon ab, wie stark die Unternehmensleitung zentralisiert oder dezentralisiert ist (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394).

    Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind (BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 384).

    35 gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 8 f.).

    Die Vorschrift verstieß insbesondere nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 2 BvL 4/80 BVerfGE 59, 104, 114 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 396 ff.).

    Sinn und Zweck des Gesetzes verlangen eine einschränkende Interpretation, wonach formale Rechtsbefugnisse nur dann die Eigenschaft als leitender Angestellter begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutendes Aufgabengebiet zugrunde liegt (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 388; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    22 Allerdings pflegt das Bundesarbeitsgericht die Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Betriebsrat die Feststellung begehrt wird, dass sie nicht leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind, zu bejahen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 BAGE 51, 1, 4).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr angenommen werden können, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 8; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 22/82 BAGE 51, 19, 24).

    35 gg) Da die Eigenschaft als leitender Angestellter allein von dessen Funktion zu bestimmen ist, entzieht sie sich der Festlegung durch Einkommensgrenzen oder zahlenmäßig fixierte Sachverantwortung (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 6 f.).

    Die Einsatzlenkung von Arbeitnehmern zur Erfüllung oder Gewährleistung arbeitstechnischer Abläufe nach vorgegebenen Daten kann nur dann als unternehmerische Teilaufgabe eingeschätzt werden, wenn der andere Arbeitnehmer führende Angestellte als Vorgesetzter auch eigenverantwortlich, d.h. mit erheblichem Entscheidungsspielraum versehen, verbindliche Entscheidungen auf personellem und sozialem Gebiet trifft, die eine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich machen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 394; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 8 f.).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 7).

    Diese zeigt die Bedeutung der Arbeitgebermaßnahme für die Beschäftigten und die Dienststelle und qualifiziert sie damit zu einer Leitungsfunktion mit Gewicht (vgl. zu § 5 Abs. 3 Nr. 3 BGtrVG: BAG, Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 BAGE 51, 1, 9).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 1 ABR 23/01 BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

    Sinn und Zweck des Gesetzes verlangen eine einschränkende Interpretation, wonach formale Rechtsbefugnisse nur dann die Eigenschaft als leitender Angestellter begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutendes Aufgabengebiet zugrunde liegt (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 388; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

    Einstellungs- und Entlassungsbefugnis müssen somit kumulativ vorliegen (vgl. zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 17. November 1983 6 AZR 291/83 juris Rn. 41; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 58; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 5 Rn. 336).

    Bei einem kleinen, abgeschlossenen Personenkreis ist jedoch erforderlich, dass die Tätigkeit der Mitarbeiter für die Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle qualitativ wesentlich ist, weil es sich etwa um hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen oder um die Wahrnehmung bedeutsamer Verantwortungsbereiche handelt (vgl. zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 60).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    28 d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 1 ABR 19/73 BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 1 ABR 20/73 BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 1 ABR 131/73 BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 1 ABR 80/73 BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 1 ABR 23/01 BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    28 d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 1 ABR 19/73 BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 1 ABR 20/73 BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 1 ABR 131/73 BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 1 ABR 80/73 BAGE 27, 374, 379, 384).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 7).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    28 d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 1 ABR 19/73 BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 1 ABR 20/73 BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 1 ABR 131/73 BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 1 ABR 80/73 BAGE 27, 374, 379, 384).

    Ein solcher Wille kann sich grundsätzlich auch aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsparteien vertraglich Vereinbarte erlaubt (BAG, Beschluss vom 5. März 1974 a.a.O. S. 54; Beschluss vom 19. November 1974 a.a.O. S. 354; Beschluss vom 16. April 2002 1 ABR 23/01 BAGE 101, 53, 58; Fitting u.a., a.a.O. Rn. 329).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Denn bei der Auslegung der Neufassung knüpft das Bundesarbeitsgericht jedenfalls weitgehend an seine bisherige Rechtsprechung an (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 1989 7 ABR 60/88 BAGE 63, 200, 202 f.; Beschluss vom 22. Februar 1994 7 ABR 32/93 juris Rn. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 2006, § 5 Rn. 352).

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Die Vorschrift verstieß insbesondere nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 2 BvL 4/80 BVerfGE 59, 104, 114 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 396 ff.).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 2.05

    Schulleiter; Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05
    Eine diesbezügliche Befugnis mit Entscheidungsspielraum kann auch dann angenommen werden, wenn der Beschäftigte die Auswahlentscheidung trifft, der formelle Abschluss des Arbeitsvertrages aber der Dienststellenleitung vorbehalten ist (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 BVerwG 6 P 2.05 PersR 2005, 464, 467).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 2.76

    Bestellung zum Vorarbeiter - Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75

    Feststellung der Wählbarkeit - Wahlverfahren - Rechtsschutzinteresse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 61 PV 4.12

    Mitwirkung; Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag; Stellenplanentwurf;

    Der jüngste Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2005 - BVerwG 6 P 11.05 -, juris Rn. 4, zu dem in § 81 Abs. 3 Satz 1 PersVG Hessen geregelten Anhörungsrecht des Personalrats bei Stellenanforderungen zum Haushaltsvoranschlag spricht hingegen eher dafür, den Begriff der Personal- bzw. Stellenanforderungen in dem vom Senat verstandenen Sinne weiter zu fassen.

    Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht darin unter Hinweis auf den Zweck des personalvertretungsrechtlichen Anhörungsrechts, dem Personalrat im Frühstadium des Haushaltsaufstellungsverfahrens Gelegenheit zur Einflussnahme zu geben, eine Stellenanforderung gesehen, die das Anhörungsrecht des Personalrats auslöst (Beschluss vom 30. August 2005, a.a.O, juris Rn. 5).

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