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BVerwG, 27.12.1957 - V C 98.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.12.1957 - V C 98.57
Der Anspruch auf das rechtliche Gehör besagt, daß der Partei Gelegenheit zu geben ist, zu den für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (BVerwGE 2, 343).