Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1321
BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60 (https://dejure.org/1962,1321)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1962 - VIII C 164.60 (https://dejure.org/1962,1321)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1962 - VIII C 164.60 (https://dejure.org/1962,1321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
    Hierbei sind die zur Neufassung der vorgenannten Vorschrift ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 27.60 und BVerwG VIII C 69.60 - sowievom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 - zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56

    Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Kläger bis zum 1. April 1951 noch die Beförderung zum Oberregierungs- und Kriminalrat erlangt hätte, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 318 und 336) angenommen, daß für den Kläger während der Zeit, in der er sich in der sowjetischen Besatzungszone aufgehalten hatte (8. Mai 1945 bis Januar 1948), keine beim Umfang der Wiedergutmachung zu berücksichtigende Beförderungsmöglichkeit bestanden habe.
  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
    Hierbei sind die zur Neufassung der vorgenannten Vorschrift ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 27.60 und BVerwG VIII C 69.60 - sowievom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 - zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 504.59
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
    Hierbei sind die zur Neufassung der vorgenannten Vorschrift ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 27.60 und BVerwG VIII C 69.60 - sowievom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 - zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 58.61

    Rechtsmittel

    In seinem Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG VIII C 164.60 - hat der erkennende Senat ausgeführt, daß nur eine etwaige Weigerung des Geschädigten, den Dienst in einer ihm angebotenen Beschäftigung aufzunehmen, für die Wiedergutmachung von Bedeutung werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht