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   BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96, 1Z BR 94/94   

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BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96, 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1996,5100)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1996 - 1Z BR 93/96, 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1996,5100)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 1Z BR 93/96, 1Z BR 94/94 (https://dejure.org/1996,5100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - X 163/95 X 164/95
  • LG Schweinfurt - 4 T 12/96
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96, 1Z BR 94/94

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 685
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Es mußte daher die Anhörung des Jugendamts im Beschwerdeverfahren nicht wiederholen (vgl. BGH FamRZ 1986, 895, 896 und Keidel/Kuntze § 49 Rn. 7).
  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Bei seiner Entscheidung hat das Landgericht, wie seine Ausführungen zeigen, auch die sich aus dem Elternrecht der Mutter ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen beachtet und durch eine Umgangsregelung darauf hingewirkt, daß eine die Rückführung ermöglichende Beziehung zwischen Mutter und Kindern geschaffen werden kann (vgl. dazu BayObLG NJW 1988, 2381, 2383).
  • OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64
    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Verfahren der weiteren Beschwerde die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts nur rechtfertigen, wenn sich der Verletzte in diesem Verfahren darauf beruft (vgl. OLG Celle NJW 65, 921; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 102, Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 153, jeweils zu § 12).
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Daher führt es zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über das Beschwerdeverfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356, 357; BGH NJW 1984, 494, 495).
  • BayObLG, 31.01.1990 - BReg. H 1 Z 4/89

    Abänderbarkeit einer Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Allein der Umstand, daß die Beteiligte zu 1 durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, ohne daß ihr hierfür Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, gebietet es nicht, auch der Beteiligten zu 2 einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. Senatsbeschluß vom 31.1.1990 BReg. H 1 Z 4/89, im Leitsatz abgedruckt bei Plötz Rpfleger 1990, 200, und ständige Rechtsprechung des Senats; Keidel/Zimmermann § 14 Rn. 23 m.w.N. zum Streitstand).
  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Unter diesem Gesichtspunkt hat das Gericht zu Recht eine Besuchsregelung getroffen (vgl. BayObLGZ 1984, 98, 102).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Jedoch kann das Beschwerdegericht ausnahmsweise von einer erneuten Anhörung absehen, wenn die erstinstanzlichen Anhörungen erst kurze Zeit zurückliegen und ihre Ergebnisse in den Akten niedergelegt sind, das Beschwerdegericht die Angaben der Beteiligten in gleicher Weise würdigt wie das Vormundschaftsgericht, seine Entscheidung nicht auf den persönlichen Eindruck von den Beteiligten stützt sowie neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte, die eine erneute Anhörung erforderlich machen würden, nicht vorliegen (BayObLGZ 1993, 21, 27 und BayObLG FGPrax 1995, 155 ).
  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gelten diese Anhörungspflichten zwar auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933, 934 und 1995, 500, 501).
  • BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84

    Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gelten diese Anhörungspflichten zwar auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933, 934 und 1995, 500, 501).
  • BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 68/84

    Anhörung; Persönliche; Vormundschaft; Vormundschaftsgericht; Herausgabe; Kind;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
    Für die Zeit vor Eingang des Gesuchs bei Gericht kann aber Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BayObLG FamRZ 1985, 520, 522 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
  • BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95

    Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge

  • BayObLG, 26.01.1972 - BReg. 2 Z 135/71
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Der Senat braucht nicht näher zu prüfen, ob die Entscheidung des Landgerichts auch deshalb aufzuheben wäre, weil es entschieden hat, ohne die außer den Beschwerdeführern vorhandenen Erbprätendenten über die Beschwerdeeinlegung zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben (vgl. § 27 Abs. 1 S. 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 5 ZPO , Art. 103 Abs. 1 GG ; BGH NJW 1989, 494/495, BayObLGZ 1988, 356/357 und den Senatsbeschluß vom 5.7.1996 Az. 1Z BR 93/96 und 94/96).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 9 UF 115/09

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung: Anzuwendende Maßstäbe; Wille eines Kindes

    Eine erneute persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht kann jedoch dann unterbleiben, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen worden sind, noch sich rechtliche Gesichtspunkte geändert haben und die Anhörung durch das Amtsgericht noch nicht lange zurückliegt (Keidl/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 50 a Rz.17 ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, FamRZ 1997, 685).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Auf eine solche Verletzung haben sich die Beteiligten zu 2 bis 4 im Rechtsbeschwerdeverfahren auch nicht berufen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 685/686).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 9 UF 80/11

    Elterliche Sorge: Übertragung allein auf den Vater wegen psychischer Erkrankung

    Eine erneute persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht kann jedoch dann unterbleiben, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen sind, noch sich rechtliche Gesichtspunkte geändert haben und die Anhörung durch das Amtsgericht noch nicht lange zurückliegt (Keidel, a.a.O., §  50a Rz. 17 ff; BayObLG, FamRZ 1997, 685).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Daher kann es zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung führen, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Verfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356/357 und FamRZ 1997, 685/686; BGH NJW 1984, 494/495, jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 5 ZPO a. F.).
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