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   BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87   

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https://dejure.org/1987,4446
BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87 (https://dejure.org/1987,4446)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87 (https://dejure.org/1987,4446)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - BReg. 1 Z 45/87 (https://dejure.org/1987,4446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen Erben; Fragen der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung und Einholung eines Sachverständigengutachtens; Abfassung eines Testaments durch den Erblasser in Unkenntnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfbarkeit des Vorliegens der Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit; Umfang der Überprüfbarkeit von Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als zwingend geltender Grundsatz im Verfahren der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 422
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
    Die Frage, ob die Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit gegeben sind (§ 2229 Abs. 4 BGB), liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.; BayObLG FamRZ 1985, 742).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Das hier vorliegende Erbscheinsverfahren gehört nicht zu den echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 422, 423; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 197).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen

    Das Erbscheinsverfahren, das hier schon jetzt mit dem vorliegenden Beweisverfahren vorbereitet werden soll, ist dagegen kein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG FamRZ 1988, 422/423; Bassenge/Herbst aaO Einl. FGG Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 21.04.2004 - 3 W 223/03

    Vereinbarung im Erbbaurechtsvertrag: Einholung der vorherigen Zustimmung des

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen nicht die einzig möglichen bzw. schlechthin zwingend sein (vgl. etwa BayObLGZ 1983, 309, 312 schlechthin zwingend sein (vgl. etwa BayObLGZ 1983, 309, 312 ff und FamRZ 1988, 422, 423; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 42).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Die in den Vernehmungsniederschriften festgehaltenen Angaben der Zeuginnen vor dem Berichterstatter durfte das Landgericht im Weg des Freibeweises verwerten (BayObLG FamRZ 1988, 422/423).
  • BayObLG, 04.07.1991 - BReg. 3 Z 151/90

    Recht eines Kommanditist zum Verlangen der Mitteilung einer Bilanz und eines

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  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

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  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).
  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

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  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Damit hat sie sich in dem zulässigen Rahmen gehalten, der bei der Verwertung von formlos erhobenen Beweisen beachtet werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 88, 422/423).
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