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   BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95   

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https://dejure.org/1995,8984
BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95 (https://dejure.org/1995,8984)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 1Z BR 108/95 (https://dejure.org/1995,8984)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 1Z BR 108/95 (https://dejure.org/1995,8984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Einschränkung des Personensorgerecht einer Mutter durch das Vormundschaftsgericht; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einem deutschen Kind mit einem italienischen Elternteil; Erhebliche Gefährdung des Kindeswohls durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristete Sorgerechtsbeschränkung und deren gewaltsame Durchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95
    Die durch das Vormundschaftsgericht angeordnete Beweiserhebung stellt sich als eine Maßnahme im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a Abs. 1 BGB dar, mit der die Personensorge der Mutter (§ 1626 Abs. 1 BGB ) eingeschränkt und in ihre Rechte eingegriffen wird (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502; Keidel/Kahl § 19 Rn. 9).

    Art und Umfang dieser Ermittlungen richten sich nach der Lage des Einzelfalls; die Richter der Tatsacheninstanzen entscheiden darüber nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502).

    Soweit die Beteiligte zu 1 mit der weiteren Beschwerde erstmals vorträgt, sie habe eine ambulante Therapie in die Wege geleitet, die im September beginne, kann dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 43).

    Die auf die Dauer der angeordneten Maßnahme befristete Bestellung des Beteiligten zu 2 zum Pfleger (vgl. § 1915 Abs. 1 , § 1791 b Abs. 1 Satz 1 BGB ) läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502).

  • BayObLG, 24.09.1990 - BReg. 1a Z 52/90

    Vormundschaftsgericht; Untersuchung; Kind; Sachverständiger; Persönlichkeit;

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95
    Der letzte Anhörungstermin des Vormundschaftsgerichts lag nur rund zwei Monate zurück, das Beschwerdevorbringen enthielt keine neuen Tatsachen, die zu einer Anhörung Anlaß gegeben hätten, und auf einen persönlichen Eindruck der Beschwerdekammer kam es nicht an (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 214, 215).
  • BayObLG, 15.09.1983 - BReg. 1 Z 36/83

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kind; Grundschule; Schule;

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95
    In Anbetracht dieser Umstände, die verfahrensfehlerfrei festgestellt wurden, sind das Vormundschaftsgericht und ihm folgend das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß das Wohl des Kindes erheblich gefährdet ist (vgl. BayObLGZ 1983, 231, 237 f.).
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