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BayObLG, 28.03.1990 - BReg. 1b Z 13/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Amtspflichtverletzung eines Notars: Fehlende Aufklärung über die notwendige …
Denn der Verbrauch tritt erst dann ein, wenn die Versammlung entsprechend der vorgesehenen Tagesordnung durchgeführt wird (vgl. BayObLG Beschluss vom 28.03.1990, 1 b Z 13/89, WuM 1990, 320). - LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13
WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!
Die in Bezug genommene Rechtsprechung hierfür (etwa BayObLG WuM 1990, 320; OLG-R Frankfurt 2005, 95; OLG Köln NZM 2003, 810) stammt ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl, 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG-Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war. - OLG Jena, 20.03.2000 - 6 W 133/00
Hauptsachenerledigung zwischen den Instanzen
Das Gericht hat die Erledigung der Hauptsache als Wegfall einer Voraussetzung der Sachentscheidung grundsätzlich von Amts wegen in jeder Verfahrenslage und jedem Rechtszug zu berücksichtigen; das gilt schon für den Verbrauch der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung durch deren ordnungsgemäße Einberufung (vgl. BayObLG, WuM 1990, 320) und damit erst recht, wenn die Versammlung wie hier bereits stattgefunden hat.