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   BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4244
BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89 (https://dejure.org/1989,4244)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89 (https://dejure.org/1989,4244)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1989 - 3 ObOWi 9/89 (https://dejure.org/1989,4244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Einbau und zur Benutzung eines EG-Kontrollgeräts bei Beförderung von Personen oder Gütern im Straßenverkehr; Befreiung von der Pflicht für einen der Personenbeförderung dienenden Kleinbus; Befreiung bei Einsatz zur gewerblichen Güterbeförderung mit Anhänger; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1969 - 1 StR 15/69

    Unzulässigkeit der sofortigen Verwerfung der Berufung im Falle der Verhandlung

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89
    Ausnahme Vorschriften wie Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3821/85 und Art. 4 VO (EWG) Nr. 3820/85 sind in der Regel eng auszulegen (BGHSt 5, 327 [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53]; NJW 69, 1393).
  • OLG Köln, 18.12.1984 - Ss 348/84

    EG-Kontrollgerät; Güterbeförderung ; Güterbeförderung durch Pkw-Kombi

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89
    Damit stellt der Verordnungsgeber nicht auf die Fahrzeugart, sondern nur darauf ab, zu welcher Beförderungsart das Fahrzeug im konkreten Einzelfall eingesetzt ist (OLG Hamm VkBl 1985, 290; OLG Köln VRS 68, 393; Bundesminister für Verkehr VkBl 1987, 724 2.1.2; Gerlach Mergenthaler Kraft-Verkehrs-Kontrolle VO (EWG) 3820/85 Rn. 4) und ob das zulässige Gesamtgewicht gegebenenfalls einschließlich Anhänger 3, 5 t übersteigt.
  • VG München, 04.08.2015 - M 16 K 14.4886

    Überprüfung von Arbeitszeitnachweisen

    Es wäre zweckwidrig, Transportfahrzeuge dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften zu entziehen, sobald zusätzlich ein Wohnwagen-Modul eingebaut würde (vgl. BayOblG, B.v. 30.3.1989 - 3 Ob OWi 9/89 - juris).
  • VG Sigmaringen, 04.03.2004 - 6 K 208/03

    Einhaltung der Sozialvorschriften für Fahrpersonal von Kundendienst- und

    Aber auch wenn man für jede konkret-individuelle Fahrt einen Güterbeförderungsvorgang fordert (so für Art. 4 der Verordnung 3820/85 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.06.1993 - 10 S 1821/92 - BayObLG München, Beschluss vom 30.03.1989 - 3 Ob Owi 9/89 -, NZV 1989, 321; OLG Köln, Beschluss vom 18.12.1994 - Ss 348/84 Bz -, DAR 1985, 263), ist ein solcher bereits dann anzunehmen, wenn die Fahrzeuge nur mit dem ständig mitgeführten Werkzeug- und Teileinventar und ohne weitere Zuladungen - quasi im "Leerzustand" wie er sich aus den vorgelegten Lichtbildern ergibt - am Straßenverkehr teilnehmen.
  • VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07

    Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist unter einer Versammlung - im Gegensatz z.B. zu einem Straßenfest oder zu einer schlichten Ansammlung - das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) zu verstehen (vgl. BVerfGE-69,315 f; BVerwGE 82, 34= VRS 77, 152 f= NZV 1989, 325 f.).
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