Rechtsprechung
EFTA-Gerichtshof, 13.05.2020 - E-4/19 |
Volltextveröffentlichung
- EFTA-Gerichtshof
Campbell v The Norwegian Government
Request for an Advisory Opinion from the EFTA Court by the Supreme Court of Norway (Norges Høyesterett), received on 28 June 2019 in the case of Campbell v The Norwegian Government
Kurzfassungen/Presse
- EU-Kommission (Tenor)
Campbell gegen die norwegische Regierung, vertreten durch die Einwanderungsbeschwerdekammer (
Sonstiges
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtssache Melissa Colleen Campbell gegen die norwegische Regierung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.03.2014 - C-456/12
Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht …
Auszug aus EFTA-Gerichtshof, 13.05.2020 - E-4/19
Ist Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG in Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, in der der Standpunkt der Großen Kammer im Urteil vom 12. März 2014 in der Rechtssache C-456/12, O. und B., bezüglich des abgeleiteten Aufenthaltsrechts aufrechterhalten wird, und auf der Grundlage des Homogenitätsprinzips sinngemäß auf einen Fall anwendbar, in dem ein EWR-Bürger gemeinsam mit einem Familienmitglied in den Herkunftsstaat zurückkehrt?.Was ist zur Erfüllung der Voraussetzung erforderlich, dass der andauernde Aufenthalt des EWR-Bürgers im Aufnahmestaat ein Familienleben in diesem Staat ermöglicht hat - worauf unter anderem in Randnummer 80 des Urteils des EFTA-Gerichtshofs vom 26. Juli 2016 in der Rechtssache E-28/15, Jabbi; in Randnummer 51 in Verbindung mit Randnummern 56 und 57 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. März 2014 in der Rechtssache C-456/12, O. und B.; und in Randnummern 24 und 26 des Urteils des Gerichtshofs vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C-673/16, Coman, verwiesen wird -, auch im Hinblick auf die Bestimmung zum Rechtsmissbrauch in Artikel 35 der Richtlinie?.
- EFTA-Gerichtshof, 26.07.2016 - E-28/15
Yankuba Jabbi v The Norwegian Government, represented by the Immigration Appeals …
Auszug aus EFTA-Gerichtshof, 13.05.2020 - E-4/19
Was impliziert die in Randnummer 80 des Urteils des EFTA-Gerichtshofs vom 26. Juli 2016 in der Rechtssache E-28/15, Jabbi, formulierte Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthalts im Sinne der Richtlinie? Insbesondere wäre es hilfreich, wenn der EFTA-Gerichtshof zu folgenden Punkten Stellung nehmen könnte:.Was ist zur Erfüllung der Voraussetzung erforderlich, dass der andauernde Aufenthalt des EWR-Bürgers im Aufnahmestaat ein Familienleben in diesem Staat ermöglicht hat - worauf unter anderem in Randnummer 80 des Urteils des EFTA-Gerichtshofs vom 26. Juli 2016 in der Rechtssache E-28/15, Jabbi; in Randnummer 51 in Verbindung mit Randnummern 56 und 57 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. März 2014 in der Rechtssache C-456/12, O. und B.; und in Randnummern 24 und 26 des Urteils des Gerichtshofs vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C-673/16, Coman, verwiesen wird -, auch im Hinblick auf die Bestimmung zum Rechtsmissbrauch in Artikel 35 der Richtlinie?.
- EuGH, 05.06.2018 - C-673/16
Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …
Auszug aus EFTA-Gerichtshof, 13.05.2020 - E-4/19
Was ist zur Erfüllung der Voraussetzung erforderlich, dass der andauernde Aufenthalt des EWR-Bürgers im Aufnahmestaat ein Familienleben in diesem Staat ermöglicht hat - worauf unter anderem in Randnummer 80 des Urteils des EFTA-Gerichtshofs vom 26. Juli 2016 in der Rechtssache E-28/15, Jabbi; in Randnummer 51 in Verbindung mit Randnummern 56 und 57 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. März 2014 in der Rechtssache C-456/12, O. und B.; und in Randnummern 24 und 26 des Urteils des Gerichtshofs vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C-673/16, Coman, verwiesen wird -, auch im Hinblick auf die Bestimmung zum Rechtsmissbrauch in Artikel 35 der Richtlinie?.
- BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und …
Es ist zwar nicht in Abrede zu stellen, dass ein Art. 21 AEUV entsprechendes Freizügigkeitsrecht auch solchen Personen zusteht, die in einem EWR-Staat wohnhaft sind (der Kläger verweist auf die Urteile des EFTA-Court vom 27.06.2014 - E-26/13 Island ./. Atli Gunnarsson; vom 26.07.2016 - E-28/15 Yankuba Jabbi ./. Norwegen und vom 13.05.2020 - E-4/19 Campbell ./. Norwegen). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19
Ruska Federacija
51 Campbell/Norwegen (E-4/19; anhängig).