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   EGMR, 18.05.2010 - 185/10   

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EGMR, 18.05.2010 - 185/10 (https://dejure.org/2010,61218)
EGMR, Entscheidung vom 18.05.2010 - 185/10 (https://dejure.org/2010,61218)
EGMR, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 185/10 (https://dejure.org/2010,61218)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 9 KR 150/16

    Einstweilige Anordnung - Wiederaufnahme - Gehörsrüge - Gegenvorstellung

    2.) Diese Annahme ist nur dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vorbringens der Beteiligten in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, obwohl sie nach dem ausschließlich maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und das Beteiligtenvorbingen nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 01. November 2011 - 185/10, 186/10 -, juris, m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist erst dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 , 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 12 und 1. November 2011 - 185/10, 186/10 - Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG Beschlüsse vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 382/95 - juris, Rn. 21, und 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 - juris, Rn. 14).
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