Rechtsprechung
EGMR, 21.10.2010 - 2651/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
SCHLIEDERER v. GERMANY
(englisch)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[ENG]
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 2651/07
Die Regierung gab zu bedenken, dass der Gerichtshof am 8. Juni 2006, als die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin noch anhängig gewesen sei, entschieden habe, dass die Verfassungsbeschwerde für Rügen einer angeblich überlangen Dauer von Zivilverfahren kein effektives Rechtsmittel darstelle (unter Hinweis auf S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 108, ECHR 2006VII). - EGMR, 28.06.1978 - 6232/73
König ./. Deutschland
Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 2651/07
Dezember 2001, und König ./. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 1978 Serie A Bd. 27, Rdnr. 98). - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 2651/07
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der Umstände des Falls sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Komplexität der Rechtssache, Verhalten der Beschwerdeführerin und der zuständigen Behörden sowie Bedeutung des Rechtsstreits für die Beschwerdeführerin (siehe u. v. a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII). - EGMR, 10.01.2008 - 1679/03
Rechtssache G. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 21.10.2010 - 2651/07
Der Gerichtshof stellt auch fest, dass das in Rede stehende Verfahren über eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz die Klärung "zivilrechtlicher Ansprüche" der Beschwerdeführerin im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 zum Gegenstand hat, der somit anwendbar ist (siehe insbesondere G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1679/03, Rdnrn. 60-62, 10. Januar 2008).
- BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am …
cc) Ebenso wenig sind Rechtsfehler zu erkennen, soweit das LSG einen durchschnittlichen bis leicht überdurchschnittlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeitsgrad des Ausgangsverfahrens wegen Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) angenommen hat, ua wegen der Bewertung bestimmter anerkannter Schädigungsfolgen mit einer MdE von mehr als 80 unter Berücksichtigung widerstreitender Gutachten (zur Komplexität der rechtlichen Aufarbeitung lange zurückliegender OEG-Sachverhalte vgl auch EGMR Urteil vom 21.10.2010 - Individualbeschwerde Nr. 2651/07 Sch./Deutschland - Juris RdNr 30) .