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   EuG, 05.04.2006 - T-388/04   

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https://dejure.org/2006,32007
EuG, 05.04.2006 - T-388/04 (https://dejure.org/2006,32007)
EuG, Entscheidung vom 05.04.2006 - T-388/04 (https://dejure.org/2006,32007)
EuG, Entscheidung vom 05. April 2006 - T-388/04 (https://dejure.org/2006,32007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kachakil Amar / HABM (Ligne longitudinale terminée en triangle)

  • EU-Kommission PDF

    Kachakil Amar / OHMI (Ligne longitudinale terminée en triangle)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Kachakil Amar / OHMI (Ligne longitudinale terminée en triangle)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage von Herrn Habib Kachakil Amar gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), eingereicht am 28. September 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 175/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 20. Juli 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung einer Bildmarke, ...

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 30.11.2017 - T-101/15

    Red Bull / EUIPO - Optimum Mark () und argent) - Unionsmarke -

    Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (vgl. Urteil vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [Länglicher Umriss mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht veröffentlicht, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2009 - T-191/07

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF "BUDWEISER" NICHT

    Wenn, erstens, diese Argumente dahin zu verstehen sein sollten, dass Anheuser-Busch sich zur Stützung des ersten Klagegrundes auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes beruft, so ist daran zu erinnern, dass sich auf diesen Grundsatz jeder berufen kann, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 74, vom 19. März 2003, 1nnova Privat-Akademie/Kommission, T-273/01, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 26, und vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).
  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI - Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 73 Satz 2 der Verordnung Nr. 40/94 verankert ist, erstreckt sich nach der Rechtsprechung zwar auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte sowie auf die Beweise, die die Grundlage für die Entscheidung der Beschwerdekammer bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnr. 62, und vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuG, 11.02.2010 - T-289/08

    Deutsche BKK / HABM (Deutsche BKK) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 73 Satz 2 der Verordnung Nr. 40/94 verankert ist, erstreckt sich nach der Rechtsprechung zwar auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte sowie auf die Beweise, die die Grundlage für die Entscheidung der Beschwerdekammer bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnr. 62, vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [Länglicher Umriss mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und TEK, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 45).
  • EuG, 01.07.2009 - T-419/07

    Okalux / OHMI - Messe Düsseldorf (OKATECH) - Gemeinschaftsmarke - Verfahren der

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147; Urteile des Gerichts vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [länglicher Umriss mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26, und vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, Slg. 2007, II-1375, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2011 - T-36/09

    dm-drogerie markt / OHMI - Distribuciones Mylar (dm) - Gemeinschaftsmarke -

    Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (vgl. Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Kachakil Amar/HABM [Länglicher Umriss mit dreieckigem Ende], T-388/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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