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   EuG, 07.04.2011 - T-12/09   

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https://dejure.org/2011,13479
EuG, 07.04.2011 - T-12/09 (https://dejure.org/2011,13479)
EuG, Entscheidung vom 07.04.2011 - T-12/09 (https://dejure.org/2011,13479)
EuG, Entscheidung vom 07. April 2011 - T-12/09 (https://dejure.org/2011,13479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Angemeldete Gemeinschaftswortmarke Run the globe - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gruber / HABM (Run the globe)

    Gemeinschaftsmarke - Angemeldete Gemeinschaftswortmarke Run the globe - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • EU-Kommission

    Alexander Gruber gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke [Gemeinschaftswortmarke Run the globe]; Absolutes Eintragungshindernis infolge beschreibenden Charakters; Alexander Gruber gegen HABM

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1779/2007-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. November 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Der Umstand allein, dass jeder dieser Bestandteile für sich genommen nicht unterscheidungskräftig ist, schließt es nämlich nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Die Frage, ob das angemeldete Zeichen von dem relevanten Publikum oder von Wettbewerbern im geschäftlichen Verkehr und in der Werbung tatsächlich verwendet wird, ist zwar ein relevanter Gesichtspunkt im Rahmen der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 40/94, nicht aber in dem der Anwendung von Buchst. b dieser Bestimmung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnr. 41).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Damit weist die Bildung des Zeichens von der im üblichen Sprachgebrauch des relevanten Publikums verwendeten Ausdrucksweise keine erkennbare Abweichung auf, die geeignet wäre, dem Zeichen im Sinne des Urteils des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM (C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 40), Unterscheidungskraft zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil TWIST & POUR, oben in Randnr. 16 angeführt, Randnr. 51).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Schließlich genügt eine Marke nicht den in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 festgelegten Voraussetzungen, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise in dem durch die Marke betroffenen Bereich ein Zeichen als etwas wahrnehmen, das Informationen über die Art der mit ihm gekennzeichneten Dienstleistungen vermittelt, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft dieser Dienstleistungen (Urteil des Gerichts vom 10. Dezember 2008, Bateaux mouches/HABM - Castanet [BATEAUX MOUCHES], T-365/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 69).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Unterscheidungskraft einer Marke nur im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise beurteilt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2007, Sherwin-Williams/HABM, [TWIST & POUR], T-190/05, Slg. 2007, II-1911, Randnr. 44).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Nach ständiger Rechtsprechung werden die unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 fallenden Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg. 2002, II-683, Randnr. 37, und vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, Slg. 2009, II-3535, Randnr. 14).
  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Nach ständiger Rechtsprechung werden die unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 fallenden Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg. 2002, II-683, Randnr. 37, und vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, Slg. 2009, II-3535, Randnr. 14).
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Da nämlich die für die Anmeldung beanspruchten Dienstleistungen Sportveranstaltungen aller Art umfassen, schließen sie auch Laufveranstaltungen ein, die an mehreren Orten der Welt gleichzeitig stattfinden oder die als Läufe rund um die Welt in Etappen gestaltet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2006, PTV/HABM [map&guide], T-302/03, Slg. 2006, II-4039, Randnr. 49).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Schon bei einem Mindestmaß an Unterscheidungskraft greift jedoch das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 nicht ein (Urteile des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 44, und Darstellung eines halben Smileys, oben in Randnr. 14 angeführt, Randnr. 16).
  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05

    Sherwin-Williams / HABM (TWIST & POUR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 07.04.2011 - T-12/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Unterscheidungskraft einer Marke nur im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise beurteilt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2007, Sherwin-Williams/HABM, [TWIST & POUR], T-190/05, Slg. 2007, II-1911, Randnr. 44).
  • EuG, 10.12.2008 - T-365/06

    Bateaux mouches / OHMI - Castanet (BATEAUX MOUCHES)

  • VG Düsseldorf, 07.12.2009 - 15 Nc 27/09

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium bzw. auf Beteiligung an

    Als im kapazitätsrechtlichen Sinne nicht besetzt einzuordnen sind über die vom Antragsgegner als "N.N." gekennzeichneten Stellen hinaus auch die Stellen der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten T und N1, weil deren Beschäftigungsverhältnisse entweder bereits ausgelaufen sind (N1 10/09) oder alsbald enden (T 12/09), so dass deren Lehrleistung (2 x 4 DS = 8 DS) erkennbar für den hier maßgeblichen Berechnungszeitraum ebenfalls nicht bzw. überwiegend nicht im Sinne von § 8 Abs. 3 KapVO zur Verfügung steht.
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