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   EuG, 16.07.2015 - T-207/15   

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https://dejure.org/2015,36282
EuG, 16.07.2015 - T-207/15 (https://dejure.org/2015,36282)
EuG, Entscheidung vom 16.07.2015 - T-207/15 (https://dejure.org/2015,36282)
EuG, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - T-207/15 (https://dejure.org/2015,36282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    National Iranian Tanker Company / Rat

    Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern -Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung - Fumus boni juris - Interessenabwägung - Fehlende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    National Iranian Tanker Company / Rat

    Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern -Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung - Fumus boni iuris - Interessenabwägung - Fehlende ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 29.11.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die National Iranian Tanker Company (im Folgenden: NITC) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. September 2016, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:471), mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat, die gerichtet war auf:.

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 2015, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15 R, EU:T:2015:535), zurückgewiesen.

    NITC führt unter Verweis auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 2015, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15 R, EU:T:2015:535), weiter aus, dass zwar der Grundsatz der Rechtskraft nicht im strengen Sinne gelte, doch verpflichteten die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und Art. 13 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten den Rat, im Rahmen der ersten Aufnahme seine gesamten Argumente und die ihm zur Verfügung stehenden Beweise zu präsentieren, um nicht das Recht zu verwirken, sich später darauf zu berufen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    Dies ist die wesentliche Fragestellung, die das vorliegende Rechtsmittel der National Iranian Tanker Company (im Folgenden: NITC) gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. September 2016, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15, EU:T:2016:471, im Folgenden: Urteil NITC II), aufwirft, mit dem das Gericht die Nichtigkeitsklage von NITC gegen bestimmte Maßnahmen, durch die NITC erneut in die EU-Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen wurde, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Rahmen der gegen Iran ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der nuklearen Proliferation (im Folgenden: restriktive Maßnahmen gegen Iran) einzufrieren waren, abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 16. Juli 2015, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15 R, EU:T:2015:535) (im Folgenden: Beschluss NITC II) wies der Präsident des Gerichts den Antrag von NITC auf vorläufigen Rechtsschutz mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen im Hinblick auf die Interessenabwägung und Dringlichkeit nicht gegeben seien(58).

    58 Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 2015, National Iranian Tanker Company/Rat (T-207/15 R, EU:T:2015:535, im Folgenden: Beschluss NITC II, Rn. 59, 80 und 81).

  • EuG, 14.09.2016 - T-207/15

    National Iranian Tanker Company / Rat

    Par ordonnance du 16 juillet 2015, National Iranian Tanker Company/Conseil (T-207/15 R, EU:T:2015:535), le président du Tribunal a rejeté cette demande.
  • EuG, 28.11.2018 - T-305/18

    Der Antrag von Herrn Andriy Klyuyev, dem ehemaligen Leiter des ukrainischen

    Ce maintien de la validité de telles mesures est justifié par la nécessité de donner au Conseil la chance de remédier à l'illégalité constatée en adoptant de nouvelles mesures (voir, en ce sens, ordonnance du 16 juillet 2015, National Iranian Tanker Company/Conseil, T-207/15 R, EU:T:2015:535, point 56 et jurisprudence citée).
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