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   EuG, 16.12.2008 - T-285/07   

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https://dejure.org/2008,43615
EuG, 16.12.2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Europäisches Parlament und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Europäisches Parlament und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Teilweise Unzulässigkeit der Klage - Keine Möglichkeit, die angefochtene Handlung dem Parlament zuzurechnen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von

    Die Bekanntmachung der beiden ersten Auswahlverfahren war Gegenstand der Klage T-166/07; die Bekanntmachung des dritten Auswahlverfahrens wurde mit der Klage T-285/07 angegriffen.

    Das Gericht ließ die Republik Litauen als Streithelfer Italiens in der Rechtssache T-166/07 zu und ebenso die Hellenische Republik in der Rechtssache T-285/07.

    - gemäß den Art. 56, 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben, mit dem über ihre Klagen auf Nichtigerklärung folgender Bekanntmachungen entschieden worden ist:.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben.

    Der Gerichtshof prüft unverzichtbare Prozessvoraussetzungen von Amts wegen.(10) Daher ist auf den zunächst überraschenden Umstand einzugehen, dass im Verfahren T-285/07 ein Urteil gegen die Kommission ausgesprochen wurde, obwohl sie am betreffenden Auswahlverfahren nicht beteiligt war.(11).

    Das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, 1talien/Kommission, in den Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 wird aufgehoben.

    13 - So im Ergebnis auch der Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2008, 1talien/Parlament und Kommission (T-285/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Italienische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3), EPSO/AST/37/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) im Bereich Kommunikation und Information (ABl. 2007, C 45 A, S. 15) und EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich "Information" (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7) (im Folgenden: streitige Stellenausschreibungen) abgewiesen wurden.

    Mit Klageschrift, die am 18. Juli 2007 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Italienische Republik Klage auf Nichtigerklärung der Stellenausschreibung EPSO/AD/95/07. Die Hellenische Republik trat dem unter dem Aktenzeichen T-285/07 in das Register eingetragenen Rechtsstreit als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Italienischen Republik bei.

    Mit Beschluss vom 9. November 2009 wurden die Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Hellenische Republik beantragt, das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 (T-166/07 und T-285/07), wie in ihrer Rechtsmittelbeantwortung beantragt, aufzuheben.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07), wird aufgehoben.

  • EuG, 13.09.2010 - T-166/07

    Italien / Kommission

    (Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07).
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