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   EuG, 20.03.2019 - T-766/16   

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https://dejure.org/2019,5889
EuG, 20.03.2019 - T-766/16 (https://dejure.org/2019,5889)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2019 - T-766/16 (https://dejure.org/2019,5889)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2019 - T-766/16 (https://dejure.org/2019,5889)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hércules Club de Fútbol / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die Spanien verschiedenen professionellen Fußballvereinen gewährt hat - Bürgschaft - Beschluss, der die Beihilfen für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt - Vorteil - Begründungspflicht

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 22.03.2018 - T-766/16

    Hércules Club de Fútbol / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Mit Beschluss vom 22. März 2018, Hércules Club de Fútbol/Kommission (T-766/16 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:170), hat der Präsident des Gerichts den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Mit Beschluss vom 22. November 2018, Hércules Club de Fútbol/Kommission (C-334/18 P [R], EU:C:2018:952), hat der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter des Gerichtshofs den Beschluss vom 22. März 2018, Hércules Club de Fútbol/Kommission (T-766/16 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:170), aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Zweitens genügt das punktuelle Auftreten von marktfremden Verhaltensweisen, wie z. B. die Tätigkeit von Mäzenen, nicht, um die wirtschaftliche Natur der in Rede stehenden Tätigkeit, die im Hinblick auf die fußballsportlichen Aktivitäten von Proficlubs bereits anerkannt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2005, Piau/Kommission, T-193/02, EU:T:2005:22" Rn. 69), oder den Referenzrahmen des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers für die Beurteilung des Vorliegens eines Vorteils in Frage zu stellen.
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine fehlende oder unzureichende Begründung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV dar und ist ein Gesichtspunkt zwingenden Rechts, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und muss (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Schließlich erschließt sich auch aus der Zusammenfassung der Erklärungen des Königreichs Spanien im 38. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses nicht, wie die Kommission die Erheblichkeit der von Aligestión erteilten Rückbürgschaft für die Feststellung beurteilte, ob ein Vorteil gegeben sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 84).
  • EuG, 30.04.2014 - T-17/12

    Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Zum anderen braucht die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht auf alle Argumente einzugehen, die die Betroffenen vor ihr geltend gemacht haben, sondern es reicht aus, wenn sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 30. April 2014, Hagenmeyer und Hahn/Kommission, T-17/12, EU:T:2014:234, Rn. 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Drittens ist der Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Definition in Nr. 9 der Leitlinien über die Rettung und Umstrukturierung ein objektiver Begriff, der ausschließlich anhand der konkreten Symptome der finanziellen und wirtschaftlichen Situation des in Rede stehenden Unternehmens zu beurteilen ist (Urteil vom 6. April 2017, Regione autonoma della Sardegna/Kommission, T-219/14, EU:T:2017:266" Rn. 184).
  • EuG, 18.01.2012 - T-422/07

    Djebel - SGPS / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Um dem Gericht die Feststellung zu ermöglichen, ob die Vorlage bestimmter Dokumente im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zweckmäßig ist, muss die Partei, die einen entsprechenden Antrag stellt, die erbetenen Dokumente bezeichnen und dem Gericht zumindest einen Anhaltspunkt dafür geben, dass diese Dokumente für das Verfahren zweckdienlich sind (Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 93; vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 2013, TF1/Kommission, T-275/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:535, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Zum anderen verfügen die Beteiligten mit Ausnahme des für die Gewährung der Beihilfe verantwortlichen Mitgliedstaats im Rahmen des Verfahrens zur Kontrolle staatlicher Beihilfen nicht über das Recht, die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission einzusehen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376, Rn. 58).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-766/16
    Insbesondere dürfen diese Texte nicht in einem Sinne ausgelegt werden, durch den die Bedeutung der Art. 107 und 108 AEUV eingeschränkt würde oder der den mit diesen verfolgten Zielen zuwiderliefe (Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482" Rn. 61 und 65).
  • EuG, 06.07.1999 - T-112/96

    Séché / Kommission

  • EuGH, 22.11.2018 - C-334/18

    Hércules Club de Fútbol/ Kommission - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des

  • EuG, 16.10.2013 - T-275/11

    Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der Entscheidung der Kommission, wonach der

  • EuG, 20.07.2016 - T-483/13

    Oikonomopoulos / Kommission - Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der

  • EuG, 11.12.2014 - T-304/13

    van der Aat u.a. / Kommission

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Damit das Gericht feststellen kann, ob die Anordnung der Vorlage bestimmter Unterlagen dem ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens dienlich wäre, muss die antragstellende Partei die erbetenen Schriftstücke bezeichnen und dem Gericht zumindest einen Anhaltspunkt dafür geben, dass diese für das Verfahren zweckdienlich sind (vgl. Urteile vom 28. Juli 2011, Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission, C-474/09 P bis C-476/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:522, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. März 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-766/16, EU:T:2019:173, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2023 - T-330/20

    ACMO u.a./ CRU

    Damit das Gericht feststellen kann, ob die Anordnung der Vorlage bestimmter Unterlagen dem ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens dienlich wäre, muss die antragstellende Partei die erbetenen Schriftstücke bezeichnen und dem Gericht zumindest einen Anhaltspunkt dafür geben, dass diese für das Verfahren zweckdienlich sind (vgl. Urteil vom 28. Juli 2011, Diputación Foral de Vizcaya u. a./Kommission, C-474/09 P bis C-476/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:522, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. März 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-766/16, EU:T:2019:173, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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