Rechtsprechung
EuG, 22.02.1990 - T-72/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Pedro Bocos Viciano gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Verweigerung eines Stellenangebots.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klageabweisung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Verweigerung eines Stellenangebots.
Verfahrensgang
- EuG, 22.02.1990 - T-72/89
- EuGH, 27.02.1991 - C-126/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.10.1975 - 9/75
Meyer-Burckhardt / Kommission
Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
Die Klage eines in eine Reserveliste aufgenommenen Teilnehmers an einem allgemeinen Auswahlverfahren dagegen, daß ihm von einem Gemeinschaftsorgan keine Stelle angeboten wird, fällt unter Artikel 179 EWG-Vertrag sowie unter die Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts ( vgl. die Urteile vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, und vom 29. Oktober 1975 in den verbundenen Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247 ). - EuGH, 03.02.1977 - 91/76
De Lacroix / Gerichtshof
Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
Eine solche Klage kann nicht für zulässig erklärt werden, wenn es an der vorherigen Verwaltungsbeschwerde nach Artikel 91 des Beamtenstatuts fehlt ( vgl. das Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 91/76, De Lacroix/Gerichtshof, Slg. 1977, 225 ). - EuGH, 29.10.1975 - 81/74
Marenco / Kommission
Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
Die Klage eines in eine Reserveliste aufgenommenen Teilnehmers an einem allgemeinen Auswahlverfahren dagegen, daß ihm von einem Gemeinschaftsorgan keine Stelle angeboten wird, fällt unter Artikel 179 EWG-Vertrag sowie unter die Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts ( vgl. die Urteile vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, und vom 29. Oktober 1975 in den verbundenen Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247 ).
- EuG, 10.12.1991 - T-60/91
C. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit.
15 Nach Artikel 91 Absatz 2 des Statuts ist jedoch die Klage nur zulässig, wenn bei der Anstellungsbehörde zuvor eine Beschwerde im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 innerhalb der dort vorgesehenen Frist eingereicht worden ist (Urteile des Gerichtshofes vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 91/76, Lacroix/Gerichtshof, Slg. 1977, 225, Randnr. 10, und des Gerichts vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache T-72/89, Bocos/Kommission, Slg. 1990, II-58).