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   EuG, 22.02.1990 - T-72/89   

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https://dejure.org/1990,10772
EuG, 22.02.1990 - T-72/89 (https://dejure.org/1990,10772)
EuG, Entscheidung vom 22.02.1990 - T-72/89 (https://dejure.org/1990,10772)
EuG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - T-72/89 (https://dejure.org/1990,10772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Pedro Bocos Viciano gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Verweigerung eines Stellenangebots.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageabweisung

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Verweigerung eines Stellenangebots.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.10.1975 - 9/75

    Meyer-Burckhardt / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
    Die Klage eines in eine Reserveliste aufgenommenen Teilnehmers an einem allgemeinen Auswahlverfahren dagegen, daß ihm von einem Gemeinschaftsorgan keine Stelle angeboten wird, fällt unter Artikel 179 EWG-Vertrag sowie unter die Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts ( vgl. die Urteile vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, und vom 29. Oktober 1975 in den verbundenen Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247 ).
  • EuGH, 03.02.1977 - 91/76

    De Lacroix / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
    Eine solche Klage kann nicht für zulässig erklärt werden, wenn es an der vorherigen Verwaltungsbeschwerde nach Artikel 91 des Beamtenstatuts fehlt ( vgl. das Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 91/76, De Lacroix/Gerichtshof, Slg. 1977, 225 ).
  • EuGH, 29.10.1975 - 81/74

    Marenco / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.1990 - T-72/89
    Die Klage eines in eine Reserveliste aufgenommenen Teilnehmers an einem allgemeinen Auswahlverfahren dagegen, daß ihm von einem Gemeinschaftsorgan keine Stelle angeboten wird, fällt unter Artikel 179 EWG-Vertrag sowie unter die Artikel 90 und 91 des Beamtenstatuts ( vgl. die Urteile vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, und vom 29. Oktober 1975 in den verbundenen Rechtssachen 81/74 bis 88/74, Marenco u. a./Kommission, Slg. 1975, 1247 ).
  • EuG, 10.12.1991 - T-60/91

    C. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit.

    15 Nach Artikel 91 Absatz 2 des Statuts ist jedoch die Klage nur zulässig, wenn bei der Anstellungsbehörde zuvor eine Beschwerde im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 innerhalb der dort vorgesehenen Frist eingereicht worden ist (Urteile des Gerichtshofes vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 91/76, Lacroix/Gerichtshof, Slg. 1977, 225, Randnr. 10, und des Gerichts vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache T-72/89, Bocos/Kommission, Slg. 1990, II-58).
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