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   EuG, 28.02.1992 - T-8/90   

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https://dejure.org/1992,20813
EuG, 28.02.1992 - T-8/90 (https://dejure.org/1992,20813)
EuG, Entscheidung vom 28.02.1992 - T-8/90 (https://dejure.org/1992,20813)
EuG, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - T-8/90 (https://dejure.org/1992,20813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Michel Colmant gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Dauernde Teilinvalidität - Verschlimmerung der Verletzungen - Art und Weise der Berechnung der Entschädigung bei einer Verschlimmerung der Verletzungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 73 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 5; ; Beamtenstatut Art. 91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.02.1992 - T-8/90
    Daraus ergibt sich, daß der in Artikel 73 Absatz 2 Buchstaben b und c vorgesehene Kapitalbetrag kein Schadensersatz, sondern eine pauschale Geldsumme ist, die nach Maßgabe der dauerhaften Unfallfolgen zu bemessen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357, Randnr. 34).
  • EuG, 14.01.1993 - T-88/91

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Entschädigungen

    Sie haben daher Pauschalcharakter und bemessen sich nach den dauerhaften Folgen des "Unfalls", wie aus einer gefestigten Rechtsprechung hervorgeht (vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80, Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357, Randnr. 37, und das Urteil des Gerichts vom 28. Februar 1992 in der Rechtssache T-8/90, Colmant/Kommission, Slg. 1992, II-469, Randnr. 35).

    Dem liegen dieselben Erwägungen zugrunde wie der Entscheidung des Gerichts im Urteil vom 28. Februar 1992, daß die Verschlimmerung der durch einen Unfall bewirkten Verletzungen nicht einem neuen Unfall gleichgestellt werden kann (Rechtssache T-8/90, Comant/Kommission, a. a. O., Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    Siehe auch das Urteil des Gerichts vom 28. Februar 1992 in der Rechtssache T-8/90 (Colmant/Kommission, Slg. 1992, II-469).
  • EuG, 12.03.1996 - T-361/94

    Henry A. Weir gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Der Kläger zweifelt insoweit an der Richtigkeit der Würdigung, die das Gericht in seinem Urteil vom 28. Februar 1992 in der Rechtssache T-8/90 (Colmant/Kommission, Slg. 1992, II-469, Randnrn. 29 und 39 f.) vorgenommen habe, da das Gericht das Vorliegen einer solchen Diskriminierung nicht ausreichend berücksichtigt habe.
  • EuG, 21.05.1996 - T-148/95

    W gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Dauernde

    Il considère, par conséquent, que l'invalidité «permanente" doit être conçue comme une invalidité durable et non pas comme une invalidité définitive (voir les arrêts de la Cour du 21 mai 1981, Morbelli/Commission, 156/80, Rec. p. 1357, point 34, et du Tribunal du 28 février 1992, Colmant/Commission, T-8/90, Rec. p. II-469, points 28 et 29).
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