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   EuG - T-440/10   

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EuG - T-440/10 (https://dejure.org/9999,5574)
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 21.03.2012 - T-439/10

    Fulmen / Rat

    In den verbundenen Rechtssachen T-439/10 und T-440/10.

    Der Kläger in der Rechtssache T-440/10, Herr Fereydoun Mahmoudian, ist Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrats von Fulmen.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 15. November 2011 sind die Rechtssachen T-439/10 und T-440/10 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    In der Rechtssache T-440/10 beruft sich Herr Mahmoudian ferner darauf, dass die ersten Rechtsakte, durch die seine Gelder eingefroren worden seien, ihm nicht individuell mitgeteilt worden seien.

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass der Rat nicht den Beweis erbracht hat, dass Fulmen am Standort Qom/Fordoo tätig geworden ist; dem dritten Klagegrund ist demzufolge stattzugeben, ohne dass auf das zweite Argument eingegangen werden muss, das Herr Mahmoudian in der Rechtssache T-440/10 in Bezug auf seine Stellung innerhalb von Fulmen vorgebracht hat.

  • EuG, 23.11.2022 - T-275/20

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Nichtigkeits- und

    Insoweit kann es mit der Feststellung sein Bewenden haben, dass es im Verfahren vor den Unionsgerichten keinen Rechtsbehelf gibt, der es dem Gericht ermöglichte, zu einer Frage im Wege einer allgemeinen oder grundsätzlichen Erklärung Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 21. März 2012, Fulmen und Mahmoudian/Rat, T-439/10 und T-440/10, EU:T:2012:142, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-585/13

    Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat

    18 - Die Rechtsmittelführerin nennt insoweit die Urteile Fulmen/Rat (T-439/10 und T-440/10, EU:T:2012:142, Rn. 95 bis 104) und Kommission u. a./Kadi (C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 119 bis 121).
  • EuG, 08.11.2021 - T-468/21

    Avenir de la langue française/ Kommission

    Il ressort d'une jurisprudence constante que le contentieux de l'Union ne connaît pas de voie de droit permettant au juge de prendre position par le biais d'une déclaration générale ou de principe (voir arrêts du 15 décembre 2005, 1nfront WM/Commission, T-33/01, EU:T:2005:461, point 171 et jurisprudence citée, et du 21 mars 2012, Fulmen/Conseil, T-439/10 et T-440/10, EU:T:2012:142, point 41 et jurisprudence citée).
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