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   EuGH, 01.10.2020 - C-526/19   

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https://dejure.org/2020,28585
EuGH, 01.10.2020 - C-526/19 (https://dejure.org/2020,28585)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2020 - C-526/19 (https://dejure.org/2020,28585)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - C-526/19 (https://dejure.org/2020,28585)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Entoma

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. e - Begriff "Aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten" - Inverkehrbringen - Für den menschlichen Verzehr ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.11.2016 - C-448/14

    Davitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-526/19
    Zur Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist eingangs daran zu erinnern, dass die Verordnung Nr. 258/97 gemäß Art. 1 Abs. 1 das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten regelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen müssen die Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Union vor dem 15. Mai 1997, dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, "noch nicht in nennenswertem Umfang" für den menschlichen Verzehr verwendet worden sein und zum anderen müssen sie zu einer der Gruppen gehören, die in Art. 1 Abs. 2 Buchst. c bis f der Verordnung ausdrücklich vorgesehen werden (Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 18 bis 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).

    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 258/97 nach ständiger Rechtsprechung eine doppelte Zielsetzung verfolgt, nämlich das Funktionieren des Binnenmarkts für neuartige Lebensmittel sicherzustellen und die öffentliche Gesundheit vor den Risiken zu schützen, die durch diese Lebensmittel entstehen können (Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-526/19
    Eine solche Grenze, die zweifellos dem Gebot der Rechtssicherheit sowie der Vorhersehbarkeit des Rechts entspricht, wurde außerdem im Rahmen der Rechtsprechung des Gerichtshofs über den Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts anerkannt (Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 100, und vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-526/19
    Eine solche Grenze, die zweifellos dem Gebot der Rechtssicherheit sowie der Vorhersehbarkeit des Rechts entspricht, wurde außerdem im Rahmen der Rechtsprechung des Gerichtshofs über den Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts anerkannt (Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 100, und vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-90/16

    Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-526/19
    Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-446/08

    'Solgar Vitamin''s France u.a.' - Richtlinie 2002/46/EG - Angleichung der

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-526/19
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es aber, soweit noch Unsicherheiten bestehen, mangels einer Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Union zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2010, Solgar Vitamin's France u. a., C-446/08, EU:C:2010:233, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die im Unionsrecht nicht definiert werden, entsprechend ihrem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Kontext sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (Urteil vom 1. Oktober 2020, Entoma, C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-141/22

    TLL The Longevity Labs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit -

    14 Urteile vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 31), und vom 1. Oktober 2020, Entoma (C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 39).

    Vgl. Urteile vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82 und 87), vom 15. Januar 2009, M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15), vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 18 bis 21), und vom 1. Oktober 2020, Entoma (C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 25).

    25 Nach ständiger Rechtsprechung sind "Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen" (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18, und vom 1. Oktober 2020, Entoma, C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 29).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteil vom 1. Oktober 2020, Entoma, C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    Daher würde die vom Königreich Schweden vertretene, in Rn. 40 des vorliegenden Urteils wiedergegebene Auslegung dieser Bestimmung zu einer Auslegung contra legem führen, so dass ihr nicht gefolgt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, Entoma, C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-181/20

    VYSOCINA WIND - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/19/EU - Abfälle -

    9 Vgl. Urteile vom 1. Oktober 2020, Entoma (C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 43), sowie vom 17. Dezember 2020, De Masi und Varoufakis/EZB (C-342/19 P, EU:C:2020:1035, Rn. 35 und 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    4 Vgl. Urteile vom 1. Oktober 2020, Entoma (C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 43), sowie vom 17. Dezember 2020, De Masi und Varoufakis/EZB (C-342/19 P, EU:C:2020:1035, Rn. 35 und 36).
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