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   EuGH, 03.05.1985 - 70/85 R   

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https://dejure.org/1985,10078
EuGH, 03.05.1985 - 70/85 R (https://dejure.org/1985,10078)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.1985 - 70/85 R (https://dejure.org/1985,10078)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - 70/85 R (https://dejure.org/1985,10078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine aufschiebende Wirkung von Klagen nach Art. 185 EWG-Vertrag; Aussetzung der Durchführung einer angefochtenen Entscheidung und einstweilige Anordnungen; Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung des Gerichtshofes der EWG; Verfälschung des Wettbewerbs durch ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 03.05.1985 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    BESCHLUSS VOM 3.5.1985 - RECHTSSACHEN 67, 68 UND 70/85 R BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES 3. Mai 1985 *.

    In den verbundenen Rechtssachen 67, 68 und 70/85 R Kwekerij Gebroeders van der Kooy BV mit Sitz in Zevenhuizen, Johannes Wilhelmus van Vliet, Gartenbauunternehmer, wohnhaft in Uithoorn, Vuurlijn 27, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. J. Braakman, Rotterdam, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lambert H. Dupong, 14 A, rue des Bains, Luxemburg (Rechtssache 67/85 R), Landbouwschap mit Sitz in Den Haag, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. J. Braakman, Rotterdam, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lambert H. Dupong, 14 A, rue des Bains, Luxemburg (Rechtssache 68/85 R), und.

    Königreich der Niederlande, vertreten durch Rechtsanwalt D. J. Keur, stellvertretender Rechtsberater im Außenministerium, Den Haag, Zustellungsanschrift: Niederländische Botschaft, 5, rue C. M. Spoo, Luxemburg (Rechtssache 70/85 R),.

    BESCHLUSS 1 Die Regierung des Königreichs der Niederlande hat mit Antragsschrift, die am 14. März 1985 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, beantragt (Rechtssache 70/85 R), den Vollzug der an das Königreich der Niederlande gerichteten Entscheidung K (85) 284 endg.

    3 Die drei Rechtssachen 67/85 R, 68/85 R und 70/85 R betreffen den gleichen Gegenstand und stehen miteinander im Zusammenhang.

    4 Mit Beschluß vom 25. April 1985 sind das Vereinigte Königreich, die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark in der Rechtssache 70/85 R als Streithelfer der Antragsgegnerin zugelassen worden.

    1) Die Rechtssachen 67/85 R, 68/85 R und 70/85 R werden für die Zwecke eines gemeinsamen Beschlusses verbunden.

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