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   EuGH, 03.12.2009 - C-475/08   

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EuGH, 03.12.2009 - C-475/08 (https://dejure.org/2009,24755)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - C-475/08 (https://dejure.org/2009,24755)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - C-475/08 (https://dejure.org/2009,24755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Endgültige Benennung der Fernleitungsnetzbetreiber - Entscheidung, mit der größere neue Erdgasinfrastrukturen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Richtlinie ausgenommen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Endgültige Benennung der Fernleitungsnetzbetreiber - Entscheidung, mit der größere neue Erdgasinfrastrukturen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Richtlinie ausgenommen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Endgültige Benennung der Fernleitungsnetzbetreiber - Entscheidung, mit der größere neue Erdgasinfrastrukturen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Richtlinie ausgenommen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Endgültige Benennung der Fernleitungsnetzbetreiber - Entscheidung, mit der größere neue Erdgasinfrastrukturen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Richtlinie ausgenommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Endgültige Benennung der Fernleitungsnetzbetreiber - Entscheidung, mit der größere neue Erdgasinfrastrukturen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Richtlinie ausgenommen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 5. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, alle notwendigen Bestimmungen zu erlassen, um den Art. 7, 11, 18 in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 sowie Art. 22 Abs. 3 Buchst. d und e der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Außerdem sei sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben habe; hierfür beruft sich die Kommission auf das Urteil vom 28. März 1985, Kommission/Italien (274/83, Slg. 1985, 1077, Randnrn. 19 bis 21).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und sofern für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnr. 51).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Dass sich der Einzelne unter besonderen Umständen - wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen hat oder aber die ergriffenen Maßnahmen einer Richtlinie nicht entsprechen - vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat, der dieser nicht nachgekommen ist, auf eine Richtlinie berufen kann, kann nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat die zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie notwendigen Durchführungsmaßnahmen nicht rechtzeitig ergreift (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 1980, Kommission/Belgien, 102/79, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12, vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-433/93, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 24, und vom 2. Mai 1996, Kommission/Deutschland, C-253/95, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnr. 15).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-354/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Es verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach sich die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit den Gemeinschaftsvorschriften, auch wenn diese unmittelbar anwendbar seien, letztlich nur durch verbindliche nationale Bestimmungen ausräumen lasse, wenn die Richtlinie Rechte für den Einzelnen begründen solle (u. a. Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Frankreich, C-354/98, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11).
  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Dass sich der Einzelne unter besonderen Umständen - wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen hat oder aber die ergriffenen Maßnahmen einer Richtlinie nicht entsprechen - vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat, der dieser nicht nachgekommen ist, auf eine Richtlinie berufen kann, kann nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat die zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie notwendigen Durchführungsmaßnahmen nicht rechtzeitig ergreift (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 1980, Kommission/Belgien, 102/79, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12, vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-433/93, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 24, und vom 2. Mai 1996, Kommission/Deutschland, C-253/95, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und sofern für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnr. 51).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
    Dass sich der Einzelne unter besonderen Umständen - wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen hat oder aber die ergriffenen Maßnahmen einer Richtlinie nicht entsprechen - vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat, der dieser nicht nachgekommen ist, auf eine Richtlinie berufen kann, kann nicht rechtfertigen, dass ein Mitgliedstaat die zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie notwendigen Durchführungsmaßnahmen nicht rechtzeitig ergreift (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 1980, Kommission/Belgien, 102/79, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12, vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-433/93, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 24, und vom 2. Mai 1996, Kommission/Deutschland, C-253/95, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-303/20

    Ultimo Portfolio Investment (Luxemburg) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann insbesondere das Bestehen allgemeiner Grundsätze oder allgemeiner Regeln die Umsetzung durch zusätzliche besondere Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Normen tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie garantieren und sofern für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2009, Kommission/Belgien, C-475/08, EU:C:2009:751, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-407/09

    Griechenland wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 3 Millionen Euro wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und kann der Gerichtshof spätere Veränderungen nicht berücksichtigen, auch wenn damit eine ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsnorm des Unionsrechts, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens ist, bewirkt worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 3. Dezember 2009, Kommission/Belgien, C-475/08, Slg. 2009, I-11503, Randnr. 30, und vom 9. Dezember 2010, Kommission/Spanien, C-340/09, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union -

    9 - Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 20. November 2003, Kommission/Frankreich (C-296/01, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 55), und vom 3. Dezember 2009, Kommission/Belgien (C-475/08, Slg. 2009, I-11503, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09

    Fluxys - Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung

    9 - Dieser Artikel enthielt einen zweiten Absatz mit folgendem Wortlaut: "Unbeschadet der Bestimmungen über die regulierten Tarife und des Verhaltenscodex wird der Zugang nach Treu und Glauben ausgehandelt." Dieser Absatz, der infolge der Vertragsverletzungsklage in der Rechtssache Kommission/Belgien (Urteil vom 3. Dezember 2009, C-475/08, Slg. 2009, I-0000) durch das Gesetz vom 22. Dezember 2008 aufgehoben wurde, ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
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