Rechtsprechung
EuGH, 07.06.1972 - 46/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Brandau / Rat
STATUT DER BEAMTEN DER EG, ANHANG VII, ARTIKEL 2 ABSATZ 4
1 . BEAMTE - BESOLDUNG - FAMILIENZULAGEN - GLEICHSTELLUNG EINER PERSON MIT EINEM UNTERHALTSBERECHTIGTEN KIND - ABLEHNUNG DES ANTRAGS - KEINE VERPFLICHTUNG ZU BESONDERER BEGRÜNDUNG - EU-Kommission
Brandau / Rat
- Judicialis
BEAMTENSTATUT ART. 2 ABS. 4 DES ANHANGS VII
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BEAMTENSTATUT ART. 2 ABS. 4 DES ANHANGS VII
1. BEAMTE - BESOLDUNG - FAMILIENZULAGEN - GLEICHSTELLUNG EINER PERSON MIT EINEM UNTERHALTSBERECHTIGTEN KIND - ABLEHNUNG DES ANTRAGS - KEINE VERPFLICHTUNG ZU BESONDERER BEGRÜNDUNG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1972 - 46/71
- EuGH, 07.06.1972 - 46/71
Wird zitiert von ... (5)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-691/15
Kommission / Bilbaína de Alquitranes u.a.
16 Urteil vom 7. Juni 1972, Brandau/Rat (46/71, EU:C:1972:50, Rn. 12 bis 14). - EuG, 14.12.1990 - T-75/89
Anita Brems gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Begriff des …
18 Jedoch dürfe die Festlegung dieser Kriterien in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen keinesfalls zum Ausschluß der einen oder der anderen Personengruppe führen, weil eine mechanische Anwendung vorher festgelegter Vorschriften und Merkmale der Notwendigkeit widersprechen würde, die für den Einzelfall kennzeichnenden, mitunter komplexen Sachverhalte zu würdigen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 46/71, Brandau/Rat, Slg. 1972, 373, Randnrn. 13 und 14). - Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1992 - C-70/91
Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Anita Brems. - Beamte - Begriff des …
(23) - Urteil vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 46/71 (Slg. 1972, 373). - EuGH, 21.11.1974 - 6/74
Moulijn / Kommission
Der Kläger verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972 (Brandau/Rat, 46/71 - Slg. 1972, 373), wonach sich die Verwaltung bei der Anwendung von Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs VII zum Statut von "Billigkeitserwägungen" leiten lassen müsse. - Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1974 - 6/74
Johannes Coenrad Moulijn gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Dies bedeutet, wie der Gerichtshof in dem Urteil Brandau/Rat (EuGH Zweite Kammer 7. Juni 1972 - 46/71 - Slg. 1972, 373) ausdrücklich festgestellt hat, daß die zuständige Behörde über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügt, um die Bestimmung auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden.