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   EuGH, 07.12.2023 - C-830/21   

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https://dejure.org/2023,34501
EuGH, 07.12.2023 - C-830/21 (https://dejure.org/2023,34501)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2023 - C-830/21 (https://dejure.org/2023,34501)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - C-830/21 (https://dejure.org/2023,34501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Syngenta Agro

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Art. 52 - Parallelhandel - Verordnung (EU) Nr. 547/2011 - Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel - Anhang I Nr. 1 Buchst. b und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Art. 52 - Parallelhandel - Verordnung (EU) Nr. 547/2011 - Kennzeichnungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel - Anhang I Nr. 1 Buchst. b und ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.06.2022 - C-534/20

    Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-830/21
    Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung von Unionsvorschriften nicht nur ihr Wortlaut entsprechend dessen üblichem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteil vom 22. Juni 2022, Leistritz, C-534/20, EU:C:2022:495, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-376/11

    Eine Person, der nur erlaubt worden ist, einen Domänennamen ".eu" für den Inhaber

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-830/21
    Außerdem ist eine Durchführungsverordnung nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit der Grundverordnung auszulegen (Urteil vom 19. Juli 2012, Pie Optiek, C-376/11, EU:C:2012:502, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-912/19

    Agrimotion - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Inverkehrbringen

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-830/21
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die Genehmigung für den Parallelhandel personengebunden ist und in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, nur der Inhaber dieser Genehmigung ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Agrimotion, C-912/19, EU:C:2021:173, Rn. 26 und 37).
  • EuGH, 14.11.2019 - C-445/18

    Vaselife International und Chrysal International

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-830/21
    Als Drittes steht die Auslegung von Anhang I Nr. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 547/2011 oben in Rn. 39 im Einklang mit dem doppelten Ziel, das mit Art. 52 der Verordnung Nr. 1107/2009 verfolgt wird und, wie sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 8, 9 und 31 dieser Verordnung ergibt, darin besteht, den Parallelhandel mit identischen Pflanzenschutzmitteln, die in verschiedenen Mitgliedstaaten zugelassen sind, zu erleichtern und zugleich ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2019, Vaselife International und Chrysal International, C-445/18, EU:C:2019:968, Rn. 32).
  • EuGH, 29.02.2024 - C-13/23

    cdVet Naturprodukte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ernährungssicherheit -

    Außerdem ist eine Durchführungsverordnung nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Grundverordnung auszulegen (Urteil vom 7. Dezember 2023, Syngenta Agro, C-830/21, EU:C:2023:959, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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