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   EuGH, 09.04.1986 - 48/86 R   

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https://dejure.org/1986,3527
EuGH, 09.04.1986 - 48/86 R (https://dejure.org/1986,3527)
EuGH, Entscheidung vom 09.04.1986 - 48/86 R (https://dejure.org/1986,3527)
EuGH, Entscheidung vom 09. April 1986 - 48/86 R (https://dejure.org/1986,3527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Cauët und Joliot / Kommission

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - ANORDNUNGEN , DIE DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN

  • EU-Kommission

    Cauët und Joliot / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung des Systems der Überwachung der Erzeugnisquoten der Stahlindustrie ; Antrag auf Zuteilung von Vergleichsmengen

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 39 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-Vertrag Art. 39 Abs. 2
    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - ANORDNUNGEN , DIE DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN; [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 39; VERFAHRENSORDNUNG ARTIKEL 83 PAR 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.07.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.04.1986 - 48/86
    Vor der Entscheidung darüber, ob die Antragsteller die Notwendigkeit der von ihnen beantragten Anordnung glaubhaft gemacht haben, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes einstweilige Anordnungen nur erlassen werden dürfen, wenn sie der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreifen (siehe insbesondere die verbundenen Rechtssachen 60 und 190/81 R, IBM/Kommission, Slg. 1981, 1857, 1862).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1987 - 100/86

    Jacques Cauët und Bertrand Joliot gegen Kommission der Europäischen

    meine Herren Richter! 1. Die vorliegende Rechtssache stellt die Fortsetzung der Rechtssache 48/86 dar, in der es um die Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 13. Januar 1986 ging, mit der diese aufgrund von Artikel 15 Absatz 1 der Entscheidung Nr. 234/84/EGKS vom 31. Januar 1984 1 mit Wirkung vom 1. Januar 1985 die jährlichen Vergleichsproduktionen und -mengen der Cockerill- DRC SA auf das Unternehmen Sacilor übertragen hat.

    Gegen diese Entscheidung haben die Kläger die vorliegende Klage erhoben, nachdem sie die Klage in der Rechtssache 48/86 zurückgenommen haben.

    Ohne in diesem Zusammenhang eine förmliche Einrede gegen die Zulässigkeit der Klage zu erheben, bedauert die Kommission, daß die Kläger nicht dadurch zur Verfahrensökonomie beigetragen hätten, daß sie den Rechtsstreit im Rahmen der Rechtssache 48/86 fortsetzten, sondern die vorliegende Klage erhoben hätten, da es um dieselben Tatsachen gehe und das Vorbringen nichts Neues enthalte.

    In diesem Zusammenhang möchte ich lediglich darauf hinweisen, daß der Gerichtshof in seinem Streichungsbeschluß vom 18. Juni 1986 in der Rechtssache 48/86 ausgeführt hat, daß die Kommission durch die Rücknahme ihrer Entscheidung vom 13. Januar 1986 die Klagerücknahme der Kläger gerechtfertigt hat, und daß, wenn man die Kläger dazu gezwungen hätte, im Stadium * Aus dem Französischen übersetzt.

    Artikel 9 Absatz 4 beginnt wie folgt: "Wechselt eine Anlage - Werk oder Unternehmen - den Eigentümer, so gehen die Vergleichsproduktionen und -mengen der Anlagen und die entsprechenden Quoten ... auf den neuen Eigentümer über." 14. Der Präsident des Gerichtshofes hat in seinem Beschluß vom 9. April 1986 in der Rechtssache 48/86 R ausgeführt, daß der neue Eigentümer aufgrund dieser Bestimmung von Rechts wegen automatisch die entsprechenden Vergleichsproduktionen und -mengen erwirbt.

    Wie der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 9. April 1986 in der Rechtssache 48/86 R (Randnr. 31 der Gründe) ausgeführt hat, hat der Umstand, daß das letztgenannte Unternehmen diese Anlage in der Absicht erwarb, sie abzubauen und dort nicht zu produzieren 4 , keinen Einfluß auf die Frage, ob die Kommission die angefochtene Entscheidung aufgrund von Artikel 9 Absatz 4 erlassen konnte.

    - Siehe das Schreiben der Firma Sacilor an die Kommission vom 13. November 1985, Anlage 16 zu den schriftlichen Ausführungen der Kommission in der Rechtssache 48/86 R.

    42. Da im übrigen der Schaden im wesentlichen darin bestanden haben soll, daß die Konkursverwalter der Firma Cockerill-DRC diese Referenzen nicht an die Firma Cockerill-Sambre verkaufen konnten (die ihnen 1 500 000 FF dafür geboten hatte), hätten sie eher die Entscheidung der Kommission vom 27. September 1985, mit der dieser Verkauf abgelehnt worden ist (siehe Anlage 13 zu den schriftlichen Erklärungen der Kommission in der Rechtssache 48/86 R), anfechten müssen.

    Deshalb schlage ich dem Gerichtshof vor, die vorliegende Klage abzuweisen und den Klägern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung 48/86 R, soweit es in jenem Verfahren um die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 10. März 1986 ging; die Entscheidung über diese Kosten war in dem Beschluß über die Streichung der Rechtssache 48/86 vom 18. Juni 1986 bis zum Erlaß des Urteils in der Rechtssache 100/86 vorbehalten worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 -

    Vgl. noch Urteile vom 16. Juni 1987, Romkes (48/86, Slg. 1987, 2671), vom 2. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Kommission (61/86, Slg. 1988, 431), und vom 27. September 1979, Eridania-Zuccherifici nazionali und Società italiana per l'industria degli zuccheri (230/78, Slg. 1979, 2749).
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