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   EuGH, 09.11.2023 - C-175/22   

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https://dejure.org/2023,30683
EuGH, 09.11.2023 - C-175/22 (https://dejure.org/2023,30683)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - C-175/22 (https://dejure.org/2023,30683)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - C-175/22 (https://dejure.org/2023,30683)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    BK (Requalification de l'infraction)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Art. 6 - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Art. 6 Abs. 4 - Änderung der gegebenen Informationen - ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.06.2018 - C-612/15

    Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-175/22
    Diese Bestimmungen sollen, wie die Erwägungsgründe 27 bis 29 der Richtlinie 2012/13 bestätigen, ein faires Verfahren gewährleisten und die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a. (C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 89).

    Dieses Ziel verlangt u. a., dass die beschuldigte Person, wie in Art. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie vorgesehen, detaillierte Informationen über den Tatvorwurf, einschließlich der Art und der rechtlichen Beurteilung der Straftat, rechtzeitig erhält, d. h. zu einem Zeitpunkt, der es ihr ermöglicht, ihre Verteidigung wirksam vorzubereiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 90).

    Das genannte Ziel und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens setzen voraus, dass die beschuldigte Person oder ihr Rechtsanwalt genau darüber informiert wird, welcher Sachverhalt ihr zur Last gelegt wird und wie dieser Sachverhalt rechtlich gewürdigt wird, um sich im Einklang mit dem Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens und der Waffengleichheit sinnvoll an der Verhandlung beteiligen und ihren Standpunkt wirksam geltend machen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 92 und 93).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-646/17

    Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-175/22
    Zum anderen enthält Art. 6 der Richtlinie Bestimmungen über das Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf (vgl. in diesem Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, .-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 43).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits anerkannt, dass das Recht eines Mitgliedstaats den Strafgerichten, die für die Sachentscheidung zuständig sind, die Befugnis verleihen kann, den ihnen ordnungsgemäß zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt anders einzustufen, sofern sie sich vergewissern, dass die Beschuldigten die Gelegenheit zur tatsächlichen und effektiven Ausübung ihrer diesbezüglichen Verteidigungsrechte hatten und rechtzeitig vom Gegenstand der Anklage in Kenntnis gesetzt wurden, d. h. nicht nur über die gegen sie erhobenen tatsächlichen Vorwürfe, auf denen die Anklage beruht, sondern auch in detaillierter Weise über die rechtliche Beurteilung dieser Vorwürfe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, .-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 55).

  • EGMR, 01.12.2022 - 646/17

    JURICIC v. CROATIA

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-175/22
    Zum anderen enthält Art. 6 der Richtlinie Bestimmungen über das Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf (vgl. in diesem Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, .-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 43).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits anerkannt, dass das Recht eines Mitgliedstaats den Strafgerichten, die für die Sachentscheidung zuständig sind, die Befugnis verleihen kann, den ihnen ordnungsgemäß zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt anders einzustufen, sofern sie sich vergewissern, dass die Beschuldigten die Gelegenheit zur tatsächlichen und effektiven Ausübung ihrer diesbezüglichen Verteidigungsrechte hatten und rechtzeitig vom Gegenstand der Anklage in Kenntnis gesetzt wurden, d. h. nicht nur über die gegen sie erhobenen tatsächlichen Vorwürfe, auf denen die Anklage beruht, sondern auch in detaillierter Weise über die rechtliche Beurteilung dieser Vorwürfe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, .-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 55).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-61/21

    Umwelt und Verbraucher

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-175/22
    Der Umstand, dass ein nationales Gericht eine Vorlagefrage ihrer Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, hindert den Gerichtshof nämlich nicht daran, diesem Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung über die bei ihm anhängige Rechtssache von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei der Formulierung seiner Fragen darauf Bezug genommen hat oder nicht (Urteil vom 22. Dezember 2022, Ministre de la Transition écologique und Premier ministre [Haftung des Staates für die Luftverschmutzung], C-61/21, EU:C:2022:1015, Rn. 34).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-282/20

    ZX (Régularisation de l'acte d'accusation) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-175/22
    Diese Möglichkeit ist in Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2012/13 vorgesehen, wonach Änderungen der gemäß diesem Artikel im Lauf des Strafverfahrens gegebenen Informationen der beschuldigten Person umgehend mitgeteilt werden müssen, wenn dies erforderlich ist, um ein faires Verfahren zu gewährleisten (Urteil vom 21. Oktober 2021, ZX [Berichtigung der Anklageschrift], C-282/20, EU:C:2021:874, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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