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   EuGH, 10.12.1991 - C-19/91   

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https://dejure.org/1991,4703
EuGH, 10.12.1991 - C-19/91 (https://dejure.org/1991,4703)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1991 - C-19/91 (https://dejure.org/1991,4703)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - C-19/91 (https://dejure.org/1991,4703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Umsetzung eines Urteils durch Belgien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 171

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG-Vertrag Art. 171
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit - [EWG-Vertrag, Artikel 169]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1988 - 169/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.12.1991 - C-19/91
    Im Interesse der sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts muß die Durchführung eines Urteils, mit dem die Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird, sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen werden (siehe Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

    In Art. 1 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 98/50/EG vom 29. Juni 1998 hat der Richtliniengeber erstmals klargestellt, dass eine "wirtschaftliche Einheit" auch eine solche sein kann, die keine Erwerbszwecke verfolgt und damit die Rechtsprechung des EuGH nachgezeichnet, die Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit könne nicht allein deswegen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden, weil die Tätigkeit ohne Erwerbszweck oder im öffentlichen Interesse ausgeübt werde (EuGH 19. Mai 1992 - C 19/91 - AP § 613a BGB Nr. 107).
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