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   EuGH, 11.05.1983 - 303/81   

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EuGH, 11.05.1983 - 303/81 (https://dejure.org/1983,1885)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.1983 - 303/81 (https://dejure.org/1983,1885)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 303/81 (https://dejure.org/1983,1885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Klöckner / Kommission

    1 . EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG FÜR DIE STAHLERZEUGUNG - FESTSETZUNG ANGEMESSENER QUOTEN - BILLIGKEITSKLAUSEL - VORAUSSETZUNGEN DER ANWENDUNG - AUSSERGEWÖHNLICHE SCHWIERIGKEITEN - ERMESSEN DER KOMMISSION - UMFANG

  • EU-Kommission

    Klöckner / Kommission

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 36; ; EGKS-Vertrag Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG FÜR DIE STAHLERZEUGUNG - FESTSETZUNG ANGEMESSENER QUOTEN - BILLIGKEITSKLAUSEL - VORAUSSETZUNGEN DER ANWENDUNG - AUSSERGEWÖHNLICHE SCHWIERIGKEITEN - ERMESSEN DER KOMMISSION - UMFANG

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.1982 - 119/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.05.1983 - 303/81
    Was den zweiten Klagegrund angeht, mit dem die Klägerin geltend macht, ihr Auslastungsgrad habe um 17 % unter dem durchschittlichen Auslastungsgrad der Unternehmen der Gemeinschaft gelegen, beschränkt sich die Kommission im wesentlichen auf eine Wiederholung ihres Vorbringens in den Rechtssachen 119/81 und 244/81, in denen dieselbe Frage bezüglich des zweiten Quartals 1981 aufgeworfen wurde.

    Zur Frage der Produktionskapazität der Warmbreitbandstraße II in Bremen verweist die Kommission auf ihr Vorbringen in der Rechtssache 119/81.

    Beide Parteien nehmen im übrigen auf ihr schriftliches Vorbringen in der Rechtssache 119/81 Bezug.

    Im übrigen nehmen beide Parteien auch in diesem Punkt auf ihre Schriftsätze in der Rechtssache 119/81 Bezug.

    Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zustimmung des Rates sei für alle Elemente einer Quotenregelung erforderlich, nicht nur für bestimmte, angeblich wesentliche Aspekte dieser Regelung, die nur nach einem objektiven Kriterium ermittelt werden könnten, das die Kommission nicht habe angeben können.

    Die Kommission habe nämlich in der Rechtssache 119/81, in der dieselbe Frage aufgeworfen worden sei, den Wortlaut ihrer Vorschläge an den Rat im Hinblick auf den Erlaß der Produktionsquotenregelung (Schriftstück vom 6.10.1980, KOM/80/586 endg.) vorgelegt.

    Bezüglich des ersten Teils dieses Klagegrundes, der die Kapazität der Straße II in Bremen betrifft, ist auf die Begründung des Urteils des Gerichtshofes vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 (noch nicht veröffentlicht) zu verweisen, das dieselbe Frage der Erzeugungsquoten der Firma Klöckner für das zweite Quartal 1981 betrifft.

    Zu den Klagegründen, mit denen die Rechtswidrigkeit der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 und der Einzelfallentscheidung vom 19. Oktober 1981 geltend gemacht wird 26 In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin aufgrund der Tatsache, daß in dem oben angeführten Urteil vom 7. Juli 1982 die Rechtmäßigkeit der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 anerkannt wurde und alle von der Firma Klöckner insoweit in der Rechtssache 119/81 vorgebrachten Klagegründe zurückgewiesen wurden, erklärt, daß sie darauf verzichte, diese Frage erneut aufzuwerfen.

  • EuGH, 31.03.1965 - 21/64

    Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 11.05.1983 - 303/81
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1965 in der Rechtssache 21/64 (Macchiorlati, Sig. S. 241, 259) könne die Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Entscheidung nur geltend gemacht werden, soweit ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der angegriffenen Maßnahme und der allgemeinen Entscheidung bestehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1983 - 263/82

    Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlmarkt

    Die Klägerin hätte aber die Möglichkeit gehabt - und davon habe sie keinen Gebrauch gemacht -, mit Hilfe eines Antrags nach Artikel 14 der Entscheidung Nr. 2794/80 und unter Hinweis auf zusätzliche Liefe- 1 - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.2 - Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 1507.

    Außerdem ist von Interesse das vor kurzem ergangene Urteil der Rechtssachen 100 bis 1 - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.2 - Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/ Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 1507.

    - Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/ Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 1507.

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Die Kommission ist bezüglich des ersten Teils des Klagegrundes der Auffassung, es sei zu klären, ob auf ein Unternehmen, das unter Zwang gehandelt habe, nach der Gemeinschaftsrechtsprechung zu den Begriffen des Notstandes (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303/81 und 312/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507, und vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen/Kommission, Slg. 1983, 3721) und der Notwehr (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 16/61, Acciaierie ferriere e fonderie di Modena/Hohe Behörde, Slg. 1962, 583, 612; in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1983 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

    Die Firma Klöckner war der Ansicht, diese Quoten seien gemessen an der Produktionskapazität ihrer Anlagen zu niedrig festgesetzt worden, und erhob deshalb beim Gerichtshof Klage auf Aufhebung dieser Einzelfallentscheidung; der Gerichtshof wies die Klage jedoch mit Urteil vom 7. Juli 1982 (Rechtssache 119/81, Klöckner, Slg. S. 2627) ab, mit der Folge, daß die fraglichen Quoten bestandskräftig geworden sind.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Mai 1983 (Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, S. 1507) entschieden habe, würde die Anwendung des Notstandsgedankens im Rahmen des Quotensystems letztlich zum Zusammenbruch dieses Systems führen.

  • EuGH, 15.01.1985 - 250/83

    Finsider / Kommission

    Sie verweist insoweit insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81 (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507) und vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boel/Kommission, Slg. 1983, 2041).
  • EuG, 09.07.2003 - T-223/00

    Kyowa Hakko Kogyo und Kyowa Hakko Europe / Kommission

    Die Bediensteten der Kommission, deren Handlungen und Erklärungen nach der Rechtsprechung ein Verhalten des Organs darstellten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303/81 und 312/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1984 - 81/83

    Busseni / Kommission

    22 Wie nämlich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 11.5. 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, vom 30.11.1983 in der Rechtssache 235/82, Fernere San Carlo, Slg. 1983, 3949, und vom 1.3.1984 in der Rechtssache 10/83, Metalgoi, Slg. 1984, 1271), kann der Antrag auf Herabsetzung einer Geldbuße nicht damit begründet werden, die Zahlung der Geldbuße werde bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

    32 Wie der Gerichtshof nämlich bereits entschieden hat (Urteil vom 11.5. 1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/83, Klöckner/Kommission, Slg. 1983, 1507) würde die Produktionsquotenregelung ernstlich beeinträchtigt wenn jedes Unternehmen sich unter Berufung auf einen Notstand wegen ernster wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Beschränkungen entziehen und nach seinem Gutdünken die ihm zugeteilte Produktionsquote überschreiten könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten -

    - Urteil vom 11. Mai 1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1983, S. 1507.13 _ Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1982, S. 2627.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.1984 - 78/83

    Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France "Usinor" gegen Kommission der

    Jedenfalls können die Kommission oder ihre Dienststellen, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dieses System nicht durch halbamtliche Erklärungen ändern oder abmildern (vgl. insbesondere das Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81, Klöckner, Slg. 1983, 1507, Randnummer 34 der Entscheidungsgründe.
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