Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2015 - C-272/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12928
EuGH, 11.06.2015 - C-272/14 (https://dejure.org/2015,12928)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - C-272/14 (https://dejure.org/2015,12928)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - C-272/14 (https://dejure.org/2015,12928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Baby Dan

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 7318, KN Pos 8302
    Zollnomenklatur, Spindeln

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 7318 und 8302 - Artikel, der speziell für die Befestigung von Kinderschutzgittern konzipiert ist

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 15.11.2018 - C-592/17

    Baby Dan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Der Gerichtshof entschied mit Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388), dass der fragliche Artikel, mit dem sich Kindersicherheitsgitter an einer Wand oder einem Türrahmen befestigen lassen, in die KN-Position 7318 einzureihen ist.

    Aufgrund des Urteils vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388), wurde das Ausgangsverfahren auf Antrag des Finanzministeriums bis zum Erlass einer Tarifierungsentscheidung der Kommission über den fraglichen Artikel in die KN-Unterpositionen 7318 19 00 oder 7318 15 90 ausgesetzt.

    In seiner Vorlageentscheidung in der vorliegenden Rechtssache, die das zweite Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen des Ausgangsverfahrens ist, führt das Vestre Landsret (Berufungsgericht für die Region West) aus, dass es bei der Vorlage, die zum Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388), geführt habe, seine Frage nur in Bezug auf die Auslegung der KN-Positionen 7318 und 8302 gestellt habe, da es der Auffassung gewesen sei, es sei nicht erforderlich, den Gerichtshof mit einer Frage dahin zu befassen, ob der fragliche Artikel ein Teil oder ein Zubehör der Kindersicherheitsgitter sei, und angenommen habe, es könne diese letztere Frage selbst beantworten.

    Das Vestre Landsret (Berufungsgericht für die Region West) führt aus, dass die Parteien übereinstimmten, dass das Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388), es nicht ausschließe, den fraglichen Artikel als einen Teil eines Kindersicherheitsgitters einzureihen.

    Im Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388, Rn. 29 bis 40), ist der Gerichtshof davon ausgegangen, dass die objektiven Merkmale und Eigenschaften des fraglichen Artikels seine Einreihung in die KN-Position 7318 als "Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben ... und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl" zulassen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln für die Einreihung der Waren maßgebend, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan, C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388, Rn. 25).

    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388, Rn. 37), entschieden, dass der fragliche Artikel unter Berücksichtigung der offenkundigen visuellen Ähnlichkeit mit Waren, die unstreitig der KN-Position 7318 unterfallen, sowie seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften in diese KN-Position eingereiht werden kann.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Erläuterungen zum HS, auch wenn sie nicht verbindlich sind, wichtige Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für seine Auslegung angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan, C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dem Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan (C-272/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:388, Rn. 30, 31, 34, 35 und 37), geht nun aber hervor, dass der fragliche Artikel die Merkmale und Eigenschaften von Schrauben und Bolzen der KN-Position 7318 insofern aufweist, als er zum einen aus einem Metallstift mit Gewinde und mit Kopf nebst dazugehöriger Mutter besteht und er zum anderen zum Zusammenbauen oder Befestigen von Waren so verwendet werden kann, dass diese ohne Beschädigung leicht wieder auseinandergenommen werden können.

  • EuGH, 08.09.2016 - C-409/14

    Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage ist zum einen hervorzuheben, dass nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln für die Einreihung der Waren maßgebend ist, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (Urteil vom 11. Juni 2015, Baby Dan, C-272/14, EU:C:2015:388, Rn. 25).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-262/15

    GD European Land Systems - Steyr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Weiter geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN für die Einreihung der Waren der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend ist, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (Urteile vom 12. Juni 2014, Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 33, und vom 11. Juni 2015, Baby Dan, C-272/14, EU:C:2015:388, Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht