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   EuGH, 13.02.1980 - 74/79   

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https://dejure.org/1980,1384
EuGH, 13.02.1980 - 74/79 (https://dejure.org/1980,1384)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.1980 - 74/79 (https://dejure.org/1980,1384)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 1980 - 74/79 (https://dejure.org/1980,1384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    OCE / Samavins

    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - ANWENDUNGSBEREICH - BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM UNTERNEHMER UND SEINEM VERTRAGSPARTNER - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    OCE / Samavins

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des die Zollformalitäten durchführenden Unternehmers zur Abführung des ihm gewährten Währungsausgleichsbetrags an seinen Vertragspartner

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 über bestimmte Konjunkturpolitische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluss an die vorübergehende... Erweiterung der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten; ; Verordnung Nr. 648/73 der Kommission vom 1. März 1973 über Durchführungsbestimmungen für die Währungsausgleichsbeträge; ; Verordnung Nr. 649/73 der Kommission vom 1. März 1973 zur Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - ANWENDUNGSBEREICH - BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM UNTERNEHMER UND SEINEM VERTRAGSPARTNER - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 28.04.1983 - 170/82

    Ramel

    richtshofes von 13. Februar 1980 in der Rechtssache 74/79 (Office de commercialisation et d'exportation, Sig. 1980, 239) geführt habe, von den Umständen der vorliegenden Rechtssache unterscheide, da bei dem damals dem Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegten Fall davon ausgegangen worden sei, daß die Parteien den Referenzpreis frei Grenze beachtet hätten.

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. Februar 1980 in der Rechtssache 74/79 für Recht erkannt habe, "[gehört] die Frage, ob der die Zollformalitäten durchführende Unternehmer den ihm gewährten Währungsausgleichsbetrag an seinen Vertragspartner abführen muß, dem Bereich der vertraglichen Beziehungen [an] und nicht dem Gemeinschaftsrecht".

    b) Was die Tragweite der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer des Drittlandes und dem Importeur angeht, so bezieht sich die Kommission auf die erwähnte Rechtssache 74/79, in der der Gerichtshof entschieden habe, daß die Gemeinschaftsregelung im agrarmonetären Bereich hinsichtlich der Währungsausgleichsbeträge nur die Beziehungen zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und der Behörde betreffe, die den Währungsausgleichsbetrag erhebe oder gewähre, und daß jenseits des Anwendungsbereichs dieser Bestimmungen das Gebiet der vertraglichen Beziehungen beginne, die dem innerstaatlichen Recht unterlägen.

    Wenn also der Angebotspreis frei Grenze genauso hoch wie der Referenzpreis frei Grenze, erhöht um die Währungsausgleichsbeträge, oder höher als dieser ist und wenn dieser Preis sofort vom Importeur bezahlt wird, gehören die vertraglichen Bestimmungen, wonach der französische Importeur die Währungsausgleichsbeträge an den algerischen Exporteur abzuführen hat, nicht dem Gemeinschaftsrecht, sondern dem Bereich der vertraglichen Beziehungen, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen, an, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 1980 in der Rechtssache 74/79 (Samavins, Sig. 1980, 239) entschieden hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1983 - 170/82

    Office national de commercialisation des produits viti-vinicoles gegen Société à

    Dies letztere wird vollständig bestätigt durch das Urteil in der Rechtssache 74/79 (OCE/Samavins, Slg. 1980, 239).

    Dies ist in Randnummer 7 der Entscheidungsgründe des Urteils in der erwähnten Rechtssache 74/79 von Ihnen unzweideutig ausgesprochen worden.

  • BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82

    Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen - Übermäßige zusätzliche Belastung durch

    Die Richtigkeit dieser Auffassung ergebe sich auch aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 13. Februar 1980 Rs. 74/79 (EuGHE 1980, 239).
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