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   EuGH, 13.10.1993 - C-121/92, Zinnecker   

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https://dejure.org/1993,4392
EuGH, 13.10.1993 - C-121/92, Zinnecker (https://dejure.org/1993,4392)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1993 - C-121/92, Zinnecker (https://dejure.org/1993,4392)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - C-121/92, Zinnecker (https://dejure.org/1993,4392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Staatssecretaris van Financiën / Zinnecker

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii und Anhang I Teil I
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Gemeinschaftsregelung; Persönlicher Geltungsbereich; Deutscher Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnt und eine selbständige Tätigkeit zur Häfte in diesem Staat und zur Hälfte in den Niederlanden ausübt; Einschluß

  • EU-Kommission

    Staatssecretaris van Financiën / Zinnecker

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Tätigkeit in zwei Mitgliedstaaten; Begriff des Selbstständigen im Sinne der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien; Persönlicher Geltungsbereich der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; VO 1408/71 Art. 2

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; VO 1408/71 Art. 2
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Persönlicher Geltungsbereich - Deutscher Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnt und eine selbständige Tätigkeit zur Häfte in diesem Staat und zur Hälfte in den Niederlanden ausübt - Einschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 13.09.2017 - C-570/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine Person, die eine selbständige Tätigkeit jeweils etwa zur Hälfte im Gebiet des Mitgliedstaats ihres Wohnsitzes und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausübt, als eine Person anzusehen ist, die im Sinne von Art. 14a der Verordnung Nr. 1408/71 eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei Mitgliedstaaten ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 1993, Zinnecker, C-121/92, EU:C:1993:840, Rn. 15 bis 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94

    E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der

    (5) - Dies ergibt sich aus dem Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-212/92 (Zinnecker, Slg. 1993, I-5023).

    (6) - In dem oben in Fußnote 5 zitierten Urteil Zinnecker war der Betroffene im Ergebnis weder in dem einen noch in dem anderen Staat versichert, da die deutschen Rechtsvorschriften für Personen, die sich in dieser Lage befanden, nur eine freiwillige Versicherung vorsahen und Herr Zinnecker sich gegen die Teilnahme an dieser Versicherung entschieden hatte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95

    Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti)

    (6) - Dies ergibt sich aus dem Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-121/92 (Zinnecker, Slg. 1993, I-5023).

    (7) - In dem oben in Fußnote 6 zitierten Urteil Zinnecker war der Betroffene im Ergebnis weder im einen noch im anderen Staat versichert, da die deutschen Rechtsvorschriften für Personen, die sich in dieser Lage befanden, nur eine freiwillige Versicherung vorsahen und Herr Zinnecker sich gegen die Teilnahme an dieser Versicherung entschieden hatte.

  • LSG Niedersachsen, 31.05.2000 - L 4 KR 138/97

    Versicherungspflicht zur Künstlersozialversicherung; Fortbestehen der

    Für die Fälle des Art. 14 a Abs. 2 Satz 1 VO Nr. 1408/71 gilt ausschließlich das Wohnortsprinzip (vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 -- C 121/92, Nr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-71/93

    Guido Van Poucke gegen Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der

    Diese Annahme kann jedoch nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-121/92 (Zinnecker) nicht aufrechterhalten werden.
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